CO2-Emissionsvorschriften für neue Personen- und Lieferwagen

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In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen ab 2021 nach WLTP im Durchschnitt maximal 118 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) maximal 186 g CO2/km. Diese Zielwerte entsprechen den bisher auf Basis des NEFZ-Messverfahrens angewendeten Zielen von 95 Gramm pro Kilometer für neue Personenwagen und 147 Gramm pro Kilometer für neue LNF. Auf Basis dieser Zielwerte muss die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.

Klein- und Grossimporteure

Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW und/oder LNF. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren und Kleinimporteuren. Als Grossimporteur gilt, wer in der Schweiz pro Jahr mindestens 50 PW, bzw. mindestens 6 LNF neu erstmals zum Verkehr in der Schweiz zulässt. Grossimporteure müssen beim BFE registriert sein. Importeure können sich zu Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen, um die Mindestzahl an Fahrzeugen für Grossimporteure zu erreichen und die Zielvorgabe im Kollektiv zu erfüllen. Emissionsgemeinschaften haben die Rechte und Pflichten eines Grossimporteurs.

Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten als Kleinimporteure. Kleinimporteure haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug über eine CO2-Börse abzurechnen. Dadurch können sie allfällige Sanktionszahlungen reduzieren oder beim Privatimport effizienter Fahrzeuge von einem Bonus profitieren.

Die Antragsformulare für die Anmeldung als provisorischer Grossimporteur und für Emissionsgemeinschaften befinden sich unter der Rubrik «Formulare und Merkblätter».

Klein- und Privatimporteure müssen vor der Fahrzeugzulassung die CO2-Emissionen beim ASTRA bescheinigen lassen. Das Gleiche gilt für Grossimporteure, welche Fahrzeuge ohne Typengenehmigung zulassen möchten. Das Formular für einen Antrag auf Bescheinigung sowie weitere Informationen zum Vorgehen bei Fahrzeugimport und -zulassung finden sich auf der Webseite des ASTRA.

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Letzte Änderung 23.06.2022

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