In der Schweiz gelten analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassene Personenwagen (PW) dürfen ab 2021 nach WLTP im Durchschnitt maximal 118 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen, erstmals zugelassene Lieferwagen und leichte Sattelschlepper (LNF) maximal 186 g CO2/km. Diese Zielwerte entsprechen den bisher auf Basis des NEFZ-Messverfahrens angewendeten Zielen von 95 Gramm pro Kilometer für neue Personenwagen und 147 Gramm pro Kilometer für neue LNF. Auf Basis dieser Zielwerte muss die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Zielvorgabe einhalten. Überschreitet er diese, wird eine Sanktion fällig.

Klein- und Grossimporteure
Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW und/oder LNF. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren und Kleinimporteuren. Als Grossimporteur gilt, wer in der Schweiz pro Jahr mindestens 50 PW, bzw. mindestens 6 LNF neu erstmals zum Verkehr in der Schweiz zulässt. Grossimporteure müssen beim BFE registriert sein. Importeure können sich zu Emissionsgemeinschaften zusammenschliessen, um die Mindestzahl an Fahrzeugen für Grossimporteure zu erreichen und die Zielvorgabe im Kollektiv zu erfüllen. Emissionsgemeinschaften haben die Rechte und Pflichten eines Grossimporteurs.
Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten als Kleinimporteure. Kleinimporteure haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug über eine CO2-Börse abzurechnen. Dadurch können sie allfällige Sanktionszahlungen reduzieren oder beim Privatimport effizienter Fahrzeuge von einem Bonus profitieren.
Die Antragsformulare für die Anmeldung als provisorischer Grossimporteur und für Emissionsgemeinschaften befinden sich unter der Rubrik «Formulare und Merkblätter».
Klein- und Privatimporteure müssen vor der Fahrzeugzulassung die CO2-Emissionen beim ASTRA bescheinigen lassen. Das Gleiche gilt für Grossimporteure, welche Fahrzeuge ohne Typengenehmigung zulassen möchten. Das Formular für einen Antrag auf Bescheinigung sowie weitere Informationen zum Vorgehen bei Fahrzeugimport und -zulassung finden sich auf der Webseite des ASTRA.
Dokumente
Brancheninformation
- Info 05/23: Informationen zur Digitalisierung des CO2-Vollzugs
(PDF, 141 KB, 01.05.2023) ID: 11381 | 581
- Vollzug der CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen. Richtlinie für Grossimporteure
(PDF, 603 KB, 01.12.2022) ID: 11148 | 581
- Brancheninfo 07/2019. Einführung CO2-Emissionsvorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ab 2020
(PDF, 383 KB, 03.07.2019) ID: 9769 | 581
- Einführung WLTP in der Schweiz. FAQ
(PDF, 144 KB, 27.06.2018) ID: 9016 | 581
Broschüren und Berichte
- Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen 2012 – 2018. Bericht des UVEK zuhanden der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des National- und Ständerats
(PDF, 3.9 MB, 18.02.2020) ID: 10033 | 309
- CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Grundlagenbericht
(PDF, 2 MB, 23.02.2017) ID: 8589 | 309
- Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen 2012 – 2015. Bericht des UVEK zuhanden der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des National- und Ständerats
(PDF, 1.5 MB, 20.12.2016) ID: 8537 | 309
Links
Personenwagen
Lieferwagen und leichte Sattelschlepper
Medien
Recht
Letzte Änderung 23.06.2022