Zu hohe CO2-Emissionen von Neuwagen: 2013 wurden 5.1 Millionen Franken an Sanktionen fällig

Bern, 27.06.2014 - Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Die Schweizer Importeure sind verpflichtet, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Andernfalls wird eine Sanktionsabgabe fällig. 2013 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 5.1 Millionen Franken.

Die Sanktionen werden bis 2015 schrittweise eingeführt. So muss bei den Grossimporteuren anfänglich nur ein bestimmter Prozentsatz der Flotte die Vorgabe erfüllen und bei den Kleinimporteuren wird nur ein Teil der Sanktion fällig (2013: 75%, 2014: 80%, 2015: 100%). Im Vollzugsjahr 2013 mussten damit 75% der Neuwagenflotte von insgesamt 309‘900 Personenwagen (PW) die Emissionsvorschriften erfüllen. Die zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2013 zugelassene Flotte setzt sich aus 2‘200 Neuwagen von Klein- und Privatimporteuren und 307‘700 neu zugelassenen PW von 115 registrierten Grossimporteuren zusammen. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser 309‘900 PW lagen bei 145 g CO2/km, die der effizientesten und damit sanktionsrelevanten 75% bei rund 129 g CO2/km. Einzelne Importeure überschritten die individuelle Zielvorgabe und mussten eine Sanktion entrichten.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen  der gesamten Neuwagenflotte lagen 2013 bei 145 g CO2/km, was einer Absenkrate gegenüber dem Vorjahr um rund 3.8% entspricht (siehe auch heutige Medienmitteilung  zum Treibstoffverbrauch der Neuwagen 2013). Die Marktanteile der Parallel- und Direktimporteure schwankten nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 stark, im 2013 hat sich deren Anteil 2013 bei rund 7,5% aller Neuzulassungen eingependelt.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt 5.1 Millionen Franken, davon entfallen rund 2.4 Millionen Franken oder 46% auf Klein- und Privatimporteure. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.8 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2013 ein Nettoertrag von 3.2 Millionen Franken, der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 50‘000 Franken). Der Ertrag aus dem Vollzugsjahr 2013 wird dem Infrastrukturfonds zugewiesen.

Die CO2-Vorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure. Bei Kleinimporteuren wird aufgrund des einzelnen Fahrzeugs geprüft, ob eine Sanktion geschuldet wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Bei den Grossimporteuren muss die zugelassene Flotte im Durchschnitt den flottenspezifischen Zielwert erfüllen, unterschiedlich hohe CO2-Ausstösse verschiedenartiger Fahrzeuge können sich gegenseitig kompensieren. Der Vollzug bei den Grossimporteuren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem ASTRA sichergestellt.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 058 462 56 75/ 079 763 86 11



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