CO2-Emissionen von Neuwagen – nur geringe Absenkung im Jahr 2016
Bern, 12.06.2017 - Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen: Bis 2015 hätten so die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden sollen. Nachdem die Schweizer Autoimporteure diesen durchschnittlichen Zielwert 2015 nicht erreicht hatten, verfehlten sie ihn mit 134 g CO2/km auch im Jahr 2016. Diese Überschreitung des Zielwerts wurde mit Sanktionen in der Höhe von rund 2.4 Millionen Franken gebüsst.
Im Vollzugsjahr 2016 wurden rund 319‘300 Personenwagen (PW) auf die Zielerreichung der CO2-Emissionsvorschriften geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die zugelassene Flotte setzte sich aus rund 1‘500 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 317‘800 PW von 89 registrierten Grossimporteuren zusammen.
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der 319‘300 Neuwagen lagen bei rund 134 g CO2/km (2015: 135 g CO2/km). Das seit 2015 für die gesamte Flotte geltende Ziel von 130 g CO2/km wurde somit im Durchschnitt wiederum knapp verfehlt. Ihre individuellen Zielvorgaben haben hingegen nur 19 von 89 registrierten Grossimporteuren überschritten (2015: 26 von 93), die meisten davon um weniger als 4 g/km.
Die CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 134 g CO2/km liegen rund 1% tiefer als im Vorjahr (siehe auch heutige Medienmitteilung zum Treibstoffverbrauch der Neuwagen 2016). Dies entspricht der tiefsten Absenkrate seit 2006. Ein Grund für diese zögerliche Absenkung sind die nicht weiter verschärften Vorgaben: Der Zielwert von 130 g/km und der sanktionsrelevante Flottenanteil blieben gegenüber 2015 gleich. Nur die sogenannten Supercredits (Mehrfachanrechnung für PW mit weniger als 50 g CO2/km) fielen gegenüber dem Vorjahr weg. 2015 lag der Gewichtungsfaktor der Supercredits noch bei 1.5.
Im PW-Markt schwankten die Anteile der Parallel- und Direktimporteure vor bzw. nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 stark. Seit 2013 liegt der Anteil jedoch konstant bei rund 7 % aller Neuzulassungen und damit weiterhin in der gleichen Grössenordnung wie im Jahr 2011 vor der Einführung der CO2-Emissionsvorschriften.
Sanktionssumme und Vollzugsaufwand
Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 2.4 Millionen Franken (2015: 12.6 Mio. Fr.). Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.3 Millionen Franken (2015: 1.5 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2016 ein Nettoertrag von 1.1 Millionen Franken (2015: 11.1 Mio. Fr.), der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 2‘000 Franken, 2015: 83‘000 Fr.). Der Schweizer Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2016 von 1.1 Millionen Franken wird im Jahr 2018, vorbehältlich des Bundesratsentscheids zum Inkrafttreten, dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF als Nachfolgelösung des Infrastrukturfonds zugewiesen.
Die CO2-Emissionsvorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure. Bei Kleinimporteuren wird aufgrund des einzelnen Fahrzeugs geprüft, ob eine Sanktion geschuldet wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Bei den Grossimporteuren muss die zugelassene Flotte im Durchschnitt den flottenspezifischen Zielwert erfüllen, unterschiedlich hohe CO2-Ausstösse verschiedenartiger Fahrzeuge können sich gegenseitig kompensieren. Der Vollzug bei den Grossimporteuren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem ASTRA sichergestellt.
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