Leichte Zunahme von Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenwagen im 2019

Bern, 02.07.2020 - Die in der Schweiz im Jahr 2019 neu zugelassenen Personenwagen verbrauchen durchschnittlich 6.18 Liter Benzinäquivalent pro 100 Kilometer. Gegenüber dem Vorjahr (6.08 l/100 km) hat der Verbrauch damit um 1.6% zugenommen. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen lagen mit rund 138.1 Gramm CO2 pro Kilometer ebenfalls leicht höher als im Vorjahr (137.8 g CO2/km). Der bis Ende 2019 geltende Zielwert von 130 g CO2/km wurde damit im vierten Jahr in Folge nicht erreicht. Bei den Autoimporteuren wurden dafür Sanktionen von insgesamt rund 78.1 Millionen Franken erhoben (2018: 31.7 Mio. Fr.). Die CO2-Emissionen der neu zugelassenen Lieferwagen und leichten Sattelschleppern, die ab 2020 ebenfalls unter die CO2-Emissionsvorschriften fallen, lagen bei 181.5 g CO2/km und gingen im Vergleich zum Vorjahr (183.3 g CO2/km) leicht zurück.

2019 wurden rund 314'000 Personenwagen neu zugelassen. Der Anteil der ganz oder teilweise elektrisch betriebenen Personenwagen an der Neuwagenflotte lag 2019 bei 5.6% (2018: 3.2%). Der Anteil der Dieselfahrzeuge ging auf 26.7% zurück (2018: 30.3%).

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Neuwagen lagen mit rund 138.1 Gramm CO2 pro Kilometer um 0.2% höher als im Vorjahr (2018: 137.8 g CO2/km). Der durchschnittliche Energieverbrauch über alle Antriebsarten, ausgedrückt in Benzineinheiten (Liter Benzinäquivalent, LBÄ), stieg ebenfalls leicht an auf 6.18 LBÄ pro 100 Kilometer (Anstieg um 1.6%). Die geringere Zunahme der CO2-Emissionen im Vergleich zum Verbrauch lässt sich auf den weiter gestiegenen Anteil von Elektrofahrzeugen (CO2-Wert von 0 g/km) zurückführen.

Die Gründe für die Zunahme von Verbrauch und CO2-Emissionen liegen beim wiederum angestiegenen Anteil der Allradfahrzeuge (2019: 51.3%), dem höheren Leergewicht sowie dem Rückgang des Anteils der Dieselfahrzeuge. Auch die realitätsnäheren Bedingungen des neuen WLTP-Verfahrens ermittelten und auf NEFZ zurückgerechneten Messwerte könnten zu der leichten Erhöhung der CO2-Emissionen beigetragen haben. Dank des neuen WLTP-Verfahrens wurden aber die in den letzten Jahren auf über 40% gestiegenen Realverbrauchsabweichung reduziert.

Das durchschnittliche Leergewicht der Neuwagen lag mit 1'706 kg geringfügig höher als im Vorjahr (2018: 1'680 kg). Der Energieverbrauch pro 1‘000 kg Fahrzeuggewicht blieb konstant bei 3.6 LBÄ/100km.

Rückgang der Emissionen bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern

Seit 2020 gilt für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper ein Zielwert von 147 g CO2/km. Im Jahr 2019 wurden rund 34'000 Lieferwagen und leichten Sattelschleppern (LNF) neu zugelassen, davon waren 85.2% Dieselfahrzeuge. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neuen LNF lagen 2019 bei 181.5 g CO2/km (2018: 183.3 g CO2/km), der durchschnittliche Verbrauch bei 7.95 LBÄ/100 km. Das durchschnittliche Leergewicht aller neu zugelassenen LNF hat gegenüber 2018 um 0.9% abgenommen und lag bei 2'183 kg (2018: 2'202 kg). Dabei sind die dieselbetriebenen LNF mit 2‘272 kg Leergewicht im Durchschnitt deutlich schwerer als die Benzinfahrzeuge mit 1'649 kg, während die beiden Antriebsarten beim CO2-Ausstoss mit 184.7 g CO2/km gleichauf sind. Im Vorjahr lagen die Benzin-LNF mit 165.9 g CO2/km deutlich niedriger; dieser Effekt ist auf den 2019 grossen Anteil direktimportierter Benzin-LNF mit hohem CO2-Emissionswert zurückzuführen.

Vollzugsresultate der CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen

Bis 2015 hätten die CO2-Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen im Durchschnitt auf 130 g CO2/km gesenkt werden sollen. Mit durchschnittlich 138.1 g CO2/km haben die Schweizer Autoimporteure diesen Zielwert zum vierten Jahr in Folge nicht erreicht. Die im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften überprüften 314'000 Personenwagen verteilten sich auf 79 Grossimporteure (ca. 313'000 Personenwagen) und rund 1'000 Personenwagen von Kleinimporteuren.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand 2019

Die 2019 erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 78.1 Millionen Franken (2018: 31.7 Mio. Fr.). 98.5% der Sanktionslast entfällt auf Grossimporteure, 1.5% auf Kleinimporteure. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.5 Millionen Franken (2018: 1.1 Mio. Fr.) gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2019 ein Nettoertrag von rund 76.7 Millionen Franken (2018: 30.6 Mio. Fr.). Obschon die durchschnittlichen CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2018 nur leicht angestiegen sind, fallen die Sanktionserträge um rund 50 Millionen höher aus als im Vorjahr. Grund dafür ist primär, dass bis 2018 auf den ersten 3 Gramm Zielwertüberschreitung reduzierte Frankenbeträge galten. Diese Regelung ist 2019 ausgelaufen. Der Nettoertrag von rund 76.7 Millionen Franken wird in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 457'000 Franken, 2018: 172'000 Fr.). Der Schweizer Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2019 beträgt 76.2 Millionen Franken und wird dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF zugewiesen.

Die schweizerische Energieeffizienzverordnung (EnEV, Art. 11) verlangt die jährliche Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs der neuen Personenwagen in der Schweiz. Die CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen werden seit Mitte 2012 gemäss CO2-Gesetz und CO2-Verordnung vom Bundesamt für Energie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen umgesetzt.


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