CO2-Emissionen von Neuwagen 2015 – Importeure verfehlen Zielvorgabe nur knapp

Bern, 16.06.2016 - Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen zu senken. Bis Ende 2015 hätten diese im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden müssen. Überschreitungen werden mit einer Sanktionsabgabe gebüsst. 2015 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 12.6 Millionen Franken.

Im Vollzugsjahr 2015 wurden rund 327‘000 Personenwagen (PW) auf ihre Zielerreichung geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die gesamte Neuwagenflotte setzte sich aus rund 2‘000 PW von Klein- und Privatimporteuren und rund 325‘000 PW von 93 registrierten Grossimporteuren zusammen.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen dieser Neuwagenflotte lagen bei rund 135 g CO2/km. Das Gesamtflottenziel von 130 g CO2/km wurde damit im Durchschnitt um 5 g CO2/km überschritten.

Bei 26 der 93 registrierten Grossimporteure wurde eine Überschreitung der individuellen Zielvorgabe festgestellt. Die meisten dieser 26 Grossimporteure überschritten ihre individuelle Zielvorgabe um weniger als 5 g CO2/km. Grund ist einerseits die individuelle Zielvorgabe: Sie kann über dem Wert von 130 g/km liegen, da sie vom durchschnittlichen Leergewicht aller Fahrzeuge eines Importeurs abhängt und da für Fahrzeuge von Kleinherstellern höhere Zielvorgaben gelten. Andererseits kann der sanktionsrelevante CO2-Durchschnitt eines Importeurs durch die Mehrfachanrechnung von besonders CO2-armen Fahrzeugen zusätzlich gesenkt werden. Diese Faktoren führten zu einer für die Sanktionsberechnung relevanten Zielwertüberschreitung, die deutlich weniger als 5 g/km beträgt.
 
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 135 g CO2/km entsprechen gegenüber dem Vorjahr einer Absenkrate von 4.9%. Diese starke Absenkung ist vorrangig auf das Auslaufen der schrittweisen Einführung der CO2-Emissionsvorschriften für PW per Ende 2014 zurückzuführen: Während im Jahr 2014 nur die 80% emissionsärmsten PW einer Flotte für die Einhaltung der individuellen Zielvorgabe massgebend waren, werden seit dem Jahr 2015 sämtliche PW für die Zielvorgabe berücksichtigt.

Nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 kam es bei den Anteilen der Parallel- und Direktimporteure zu starken Schwankungen, die sich jedoch in der Zwischenzeit gelegt haben. Seit 2013 liegt der Anteil der Parallel- und Direktimporte konstant über 7% aller Neuzulassungen und hat damit einen Wert wie vor Einführung der CO2-Emissionsvorschriften erreicht.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt rund 12.6 Millionen Franken. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.5 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2015 ein Nettoertrag von 11.1 Millionen Franken, der - in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure - auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 83‘000 Franken). Der Schweizer Anteil am Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2015 wird dem Infrastrukturfonds zugewiesen.

Die CO2-Emissionsvorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure. Bei Kleinimporteuren wird aufgrund des einzelnen Fahrzeugs geprüft, ob eine Sanktion geschuldet wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Bei den Grossimporteuren muss die zugelassene Flotte im Durchschnitt den flottenspezifischen Zielwert erfüllen, unterschiedlich hohe CO2-Ausstösse verschiedenartiger Fahrzeuge können sich gegenseitig kompensieren. Der Vollzug bei den Grossimporteuren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem ASTRA sichergestellt.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE, 058 462 56 75/ 079 763 86 11



Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

Medienmitteilungen des BFE abonnieren

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/news-und-medien/medienmitteilungen/mm-test.msg-id-62211.html