Bundesrat will keinen vorzeitigen Verkaufsstopp für Benzin- und Dieselfahrzeuge

Bern, 28.06.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 den Bericht zum Postulat «Fossilfreien Verkehr bis 2050 ermöglichen» verabschiedet. Dieser empfiehlt, auf verfrühte und nicht mit der EU-Politik abgestimmte Massnahmen wie «Zulassungsstopps» oder «Verkaufsstopps» zu verzichten und stattdessen die Umstellung auf einen fossilfreien Verkehr bis 2050 grundsätzlich im Gleichschritt und analog zu den Massnahmen der EU umzusetzen. Der Bericht zeigt zudem auf, dass die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge verfassungsrechtlich anspruchsvoll ist. Ein rascherer Ausbau der Lademöglichkeiten könnte jedoch durch entsprechende kantonale Massnahmen ermöglicht werden.

Der Bericht in Erfüllung der Postulate der Nationalräte Jürg Grossen (20.4627), Matthias Samuel Jauslin (20.4640) und Marco Romano (20.4694) enthält eine Übersicht über die geltenden gesetzlichen Grundlagen sowie über Hindernisse und mögliche Massnahmen für die Umstellung auf einen fossilfrei betriebenen Verkehr. Er prüft dabei verschiedene Optionen hinsichtlich Grundrechte, Verfassungskonformität sowie Kompatibilität mit internationalen Verpflichtungen. Weiter analysiert er die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ladeinfrastruktur für Mietende sowie von Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer und legt Alternativen dar.

Wichtigste Erkenntnisse des Berichts

Die Schweiz soll auf verfrühte und nicht mit der EU-Politik abgestimmte fahrzeugrechtliche Massnahmen wie «Zulassungsstopps» oder «Verkaufsstopps» verzichten. Diese könnten den internationalen Verpflichtungen der Schweiz entgegenlaufen und je nach Ausgestaltung auch verfassungsrechtlich problematisch sein. Vielmehr soll die Schweiz die Umstellung auf einen fossilfreien Verkehr grundsätzlich im zeitlichen Gleichschritt mit der EU und den gleichen Massnahmen – via verschärfte CO2-Zielwerte – umsetzen.

Entsprechend sollen in der Schweiz die CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge analog zur EU fortgeführt und angepasst werden. Das geltende EU-Ziel für 2025 sowie die im «Fit for 55-Paket» von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ziele ab 2030 (Zielwerte um 55% tiefer für Personenwagen und um 50% tiefer für leichte Nutzfahrzeuge) sollen gemäss Botschaft vom 16. September 2022 zur Revision des CO2-Gesetzes umgesetzt werden. Zusätzlich sollen auch Zielwerte für schwere Fahrzeuge eingeführt werden. Die Ziele der EU für die Zeit ab 2035 sollen in einer nächsten Etappe grundsätzlich übernommen werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Installation oder die Duldung von Ladeinfrastruktur müsste für Mietende im Obligationenrecht und für Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer im Zivilgesetzbuch verankert werden. Dies könnte jedoch in Konflikt mit der in der Verfassung verankerten Eigentumsgarantie und der Wirtschafts- und Vertragsfreiheit stehen. Alternativ können die Kantone autonom Förderprogramme umsetzen oder Regelungen zur Schaffung der baulichen Voraussetzungen und zur Ausstattung von Gebäuden und Parkplätzen mit Ladeinfrastrukturen nach dem Stand der Technik erlassen.

Der Bund unterstützt E-Fahrzeuge und die dafür notwendige Ladeinfrastruktur mit der Roadmap Elektromobilität 2025. Zudem enthält die im Parlament hängige Revision des CO2-Gesetzes eine finanzielle Förderung von Ladeinfrastrukturen durch den Bund.


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