CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen – Bericht über die Auswirkungen 2012 – 2015

Bern, 22.12.2016 - Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz - analog zur EU - CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Sie verpflichten die Schweizer Auto-Importeure, die Emissionen von neuen Personenwagen bis Ende 2015 auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken, dies entspricht einem Durchschnittsverbrauch von ca. 5.6 Liter Benzin pro 100 km. Das Ziel von 130 Gramm pro Kilometer wurde 2015 zwar um rund 5 Gramm verfehlt, trotzdem konnten die meisten Importeure ihre spezifischen Zielvorgaben erreichen und die zu entrichtenden Sanktionszahlen fielen entsprechend tief aus.

Gemäss Auftrag der CO2-Gesetzgebung erstattet das UVEK den zuständigen parlamentarischen Kommissionen Bericht über die Erreichung der Zielvorgaben und die Wirksamkeit der Sanktion in den Jahren 2012-2015. Der Bericht untersucht, wie sich die mittleren CO2-Emissionen der Neuwagenflotte entwickelt haben und inwiefern die Zielvorgaben erreicht wurden. Das gesetzlich vorgegebene Ziel 2015 von 130 g CO2/km wurde mit durchschnittlich 135 g CO2/km verfehlt. Die einzelnen Importeure haben ihre spezifischen Zielvorgaben jedoch grösstenteils erreicht, dies aufgrund der verschiedenen Vollzugsmodalitäten wie der gewichtsabhängigen Berechnung der Zielvorgabe und Spezialzielwerten für einzelne Marken. Zudem erleichterten die Einführungsbestimmungen des Phasing-in und der Supercredits die Erreichung der Zielvorgaben vorübergehend.

Die Sanktionszahlungen für Überschreitungen der Zielvorgabe blieben tief und lagen 2012-2015 jährlich gesamthaft im ein- bis tiefen zweistelligen Millionenbereich. Die Importeure haben mögliche Spielräume für die Zielerreichung genützt. Dies zeigt sich in der verstärkten Absenkung der CO2-Emissionen insbesondere im Jahr 2015, wo erstmals die gesamte Fahrzeugflotte sanktionsrelevant war.

Die Analysen der Auswirkungen der CO2-Emissionsvorschriften auf den Fahrzeugmarkt und den Wettbewerb zeigen, dass keine signifikanten Verzerrungen vorliegen. Die Absatzzahlen sind weiterhin hoch und der Anteil des Direkt- und Parallelimports liegt stabil bei rund 7%, höher als im langfristigen Durchschnitt vor Einführung der CO2-Emissionsvorschriften.

Die zunehmenden Abweichungen zwischen dem auf dem Prüfstand gemessenen Normverbrauch und dem Verbrauch im realen Strassenverkehr haben dazu geführt, dass sich die Gesamtemissionen des Strassenverkehrs noch nicht im erwünschten Umfang reduziert haben. Grund dafür sind vor allem die herstellerseitigen Optimierungen bei der Messung der CO2-Emissionen auf dem Prüfstand. Die absoluten CO2-Emissionen des gesamten PW-Verkehrs in der Schweiz sind trotz wachsendem Fahrzeugbestand und höherer Gesamtfahrleistung zwischen 2012 und 2015 annähernd auf dem gleichen Niveau geblieben. Damit haben die CO2-Emissionsvorschriften dazu beigetragen, die CO2-Emissionen zu stabilisieren.

Nicht zuletzt zeigt der Bericht Empfehlungen auf für die Weiterentwicklung der Massnahmen und für operative Optimierungen. Grundsätzlich gilt bis voraussichtlich 2019 weiterhin der durchschnittliche Zielwert von 130 g/km. Prioritär soll ein neues, realitätsnäheres Messverfahren für die Verbrauchs- und CO2-Werte (WLTP) von der EU übernommen werden, das dort 2017 eingeführt werden wird. Dadurch werden realistischere CO2-Messwerte erzielt und die effektive Massnahmenwirkung verstärkt. Per 2020 ist im Rahmen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 die Anpassung des Zielwerts für Personenwagen auf 95 g CO2/km sowie die Einführung eines neuen Zielwerts von 147 g CO2/km für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper vorgesehen.

Die CO2-Emissionsvorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure. Bei Kleinimporteuren wird aufgrund des einzelnen Fahrzeugs geprüft, ob eine Sanktion geschuldet wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Bei den Grossimporteuren muss die zugelassene Flotte im Durchschnitt den flottenspezifischen Zielwert erfüllen, unterschiedlich hohe CO2-Ausstösse verschiedenartiger Fahrzeuge können sich gegenseitig kompensieren. Der Vollzug bei den Grossimporteuren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem ASTRA sichergestellt.


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