Sanktionsberechnung Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

Die individuelle Zielvorgabe wird auf Basis des Durchschnittszielwerts von 147 g CO2/km unter Berücksichtigung des Leergewichts berechnet. Vom Konzept her erfolgt die Sanktionsberechnung bei LNF auf dieselbe Art und Weise wie bei den PW, der Referenzzielwert und der Leergewichtskoeffizient unterscheiden sich jedoch. Die genauen Werte für LNF können dem Anhang 4a der Verordnung 641.711 entnommen werden. Die zu entrichtenden Beträge bei Überschreitung der individuellen Zielvorgabe für das Referenzjahr 2020 sind noch nicht bekannt, sie werden im Verlauf des Jahres 2019 festgelegt.

Sanktionsberechnung für Grossimporteure

Überschreiten die durchschnittlichen CO2-Emissionen der neu zugelassenen LNF-Flotte eines Grossimporteurs (mindestens sechs Neuzulassungen pro Jahr) die individuelle Zielvorgabe, ist eine Sanktion zu entrichten. Ein Berechnungsbespiel für PW steht unter «Sanktionsberechnung» zur Verfügung. Ein automatisiertes Berechnungstool steht zurzeit nicht zur Verfügung.

Sanktionsberechnung für Kleinimporteure

Bei Kleinimporteuren (weniger als sechs Neuzulassungen pro Jahr) werden die Überschreitung der Zielvorgabe und die Sanktion für jeden Lieferwagen oder leichten Sattelschlepper einzeln berechnet. Die Höhe der Sanktion hängt dabei nicht allein vom CO2-Ausstoss, sondern auch vom Leergewicht des neu zugelassenen Fahrzeugs ab. Möglicherweise ist also auch ein Fahrzeug mit einem CO2-Ausstoss von weniger als 147 g/km sanktionspflichtig. Ein automatisiertes Berechnungstool steht zurzeit nicht zur Verfügung.

Kompensation von Sanktionen für Kleinimporteure

Kleinimporteure von LNF müssen eine allfällige CO2-Sanktion vor der Fahrzeugzulassung entrichten. Für Fahrzeuge, die den Zielwert überschreiten, wird in jedem Fall eine Sanktion fällig. Unterschreitet ein Fahrzeug die Zielvorgabe, fordert der Bund keine Sanktion. Er zahlt jedoch auch keinen Bonus aus. Den Kleinimporteuren stehen auf dem Internet aber privat geführte CO2-Börsen zu Verfügung, die einen Ausgleich von emissionsstarken und effizienten Fahrzeugen anbieten: möglicherweise reduziert sich die Sanktion für ein emissionsstarkes Fahrzeug, bzw. ein Bonus auf ein effizientes Fahrzeug wird ausbezahlt.

Dokumente

Sanktionsberechnung

Formulare und Merkblätter

Broschüren und Berichte

Letzte Änderung 02.12.2020

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