CO2-Emissionen von Neuwagen 2014 – Importeure erreichen Zwischenziel

Bern, 11.06.2015 - Seit dem 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz analog zur EU CO2-Emissionsvorschriften für neue Personenwagen. Die Schweizer Importeure sind verpflichtet, die Emissionen der erstmals zum Verkehr in der Schweiz zugelassenen Personenwagen bis 2015 im Durchschnitt auf 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu senken. Andernfalls wird eine Sanktionsabgabe fällig. 2014 beliefen sich diese Sanktionen auf insgesamt 1.7 Millionen Franken.

Im Vollzugsjahr 2014 wurden rund 305‘000 Personenwagen (PW) im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften auf ihre Zielerreichung geprüft. Darunter fielen Neufahrzeuge sowie solche, die im Ausland weniger als 6 Monate vor der Verzollung in der Schweiz zum ersten Mal zugelassen wurden. Die zugelassene Flotte setzte sich aus 1‘700 PW von Klein- und Privatimporteuren und 303‘300 PW von 94 registrierten Grossimporteuren zusammen. Bis Ende 2014 galt eine schrittweise Einführung der Zielwerte: So mussten bei den Grossimporteuren nur 80% der Neuwagenflotte die Vorgabe erfüllen und bei den Kleinimporteuren wurden nur 80% der Sanktion fällig. Ab dem Jahr 2015 wird die gesamte Flotte die Zielvorgaben erfüllen müssen, bzw. wird bei Kleinimporteuren der gesamte Sanktionsbetrag fällig.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der 305‘000 Neuwagen lagen bei rund 142 g CO2/km, die der effizientesten und damit sanktionsrelevanten 80% bei 128 g CO2/km. Das Zwischenziel für das Jahr 2014 von 130 g CO2/km wurde damit im Schnitt erreicht. Einzelne Importeure überschritten jedoch die individuelle Zielvorgabe und mussten eine Sanktion entrichten.

Die durchschnittlichen CO2-Emissionen der gesamten Neuwagenflotte von 142 g CO2/km entsprechen gegenüber dem Vorjahr einer Absenkrate von rund 2% (siehe auch heutige Medienmitteilung zum Treibstoffverbrauch der Neuwagen 2014). Diese unterdurchschnittliche Absenkung ist auf die vergleichsweise geringe Erhöhung des sanktionsrelevanten Flottenanteils (von 75% auf 80%) zurückzuführen. Im PW-Markt schwankten die Anteile der Parallel- und Direktimporteure nach Inkrafttreten der CO2-Emissionsvorschriften im Jahr 2012 stark, haben sich seit 2013 jedoch bei einem Anteil von über 7% aller Neuzulassungen eingependelt.

Sanktionssumme und Vollzugsaufwand

Die erhobenen Sanktionen belaufen sich auf insgesamt 1.7 Millionen Franken. Dem gesamten Sanktionsertrag stehen Vollzugskosten von rund 1.3 Millionen Franken gegenüber. Insgesamt resultiert damit für 2014 ein Nettoertrag von 0.4 Millionen Franken, der in Abhängigkeit der Anzahl Fahrzeugzulassungen und Importeure auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein aufgeteilt wird (Anteil Fürstentum Liechtenstein: 6‘000 Franken). Der Nettoertrag aus dem Vollzugsjahr 2014 von 0.4 Millionen Franken wird dem Infrastrukturfonds zugewiesen.

Die CO2-Emissionsvorschriften betreffen alle Importeure von neuen PW. Dabei wird unterschieden zwischen Grossimporteuren (50 oder mehr PW-Zulassungen pro Jahr) und Kleinimporteuren (weniger als 50 PW-Zulassungen pro Jahr). Privatpersonen, die ihren Neuwagen direkt importieren, gelten ebenfalls als Kleinimporteure. Bei Kleinimporteuren wird aufgrund des einzelnen Fahrzeugs geprüft, ob eine Sanktion geschuldet wird. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Bei den Grossimporteuren muss die zugelassene Flotte im Durchschnitt den flottenspezifischen Zielwert erfüllen, unterschiedlich hohe CO2-Ausstösse verschiedenartiger Fahrzeuge können sich gegenseitig kompensieren. Der Vollzug bei den Grossimporteuren wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem ASTRA sichergestellt.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 058 462 56 75 / 079 763 86 11



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