Die Herausforderungen für die Schweizer Wasserkraft sind vielfältig. Die Energiestrategie 2050 will ihren Beitrag zur Stromerzeugung in der Schweiz erhöhen. Gleichzeitig fordert das Gewässerschutzgesetz eine Verbesserung des Gewässerschutzes hinsichtlich Restwasser, Schwall/Sunk Problematik, Fischwanderung und Geschiebedurchgängigkeit. Weiter sind Anpassungen an die veränderten hydrologischen Bedingungen und andere Auswirkungen des Klimawandels notwendig. Die Umstrukturierung der Stromversorgung erfordert insbesondere für Speicherkraftwerke mehr Flexibilität und zusätzliche Speicherkapazität.
Generelles Ziel des Forschungsprogramms Wasserkraft ist, das Wasserkraftpotenzial der Schweiz unter ganzheitlichen Gesichtspunkten auszuschöpfen. Gefördert werden bevorzugt Forschungsprojekte, mit denen grössere Potenziale zusätzlich erschlossen bzw. weiterhin genutzt werden oder die wirtschaftlichen oder gewässerökologischen Bedingungen verbessert werden können.
Die nachfolgenden prioritären Forschungsthemen können sowohl der Gross- oder Kleinwasserkraft zugeordnet werden, da bei vielen Fragestellungen die installierte Leistung von untergeordneter Bedeutung ist. Sofern sie den generellen Zielen entsprechen, können auch nicht explizit aufgeführte Themen gefördert werden.
Prioritäre Forschungsthemen 2021‒2024
- Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels (z.B. Gletscherrückgang, verstärkter Sedimenteintrag, Extremereignisse);
- Möglichkeiten zur Verschiebung der Produktion vom Sommer in den Winter und zur Steigerung der Winterproduktion;
- Massnahmen zur Steigerung der Flexibilität im Betrieb;
- Anpassung von Komponenten und Massnahmen (Betrieb, Überwachung) an stark flexible Betriebsweisen;
- Möglichkeiten der Bereitstellung von System- und Netzdienstleistungen;
- Identifikation bisher nicht genutzter Wasserkraftpotenziale;
- verbesserte Prognosemodelle zur Steigerung von Produktion und Wirtschaftlichkeit;
- Verbesserung des gewässerökologischen Zustands (z.B. Fischwanderung, Schwall-Sunk-Problematik, Sedimentmanagement, Restwasserregelungen);
- Entwicklung von Entscheidungshilfen für die Neukonzessionierung und die Erweiterung bestehender Anlagen;
- verbesserte Vermarktungsstrategien (z.B. durch Integration in Eigenverbrauchsgemeinschaften oder in Kombination mit Elektromobilität);
- kostengünstige Standardtechnologien.