Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen

Radioaktive Abfälle entstehen grösstenteils aus der Stromproduktion in den fünf schweizerischen Kernkraftwerken. Daneben fallen sie aus Anwendungen in Medizin, Industrie und Forschung an (sog. MIF-Abfälle). Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle gilt das Verursacherprinzip. Die Kernkraftwerkbetreiber sind verantwortlich für die Entsorgung der abgebrannten Brennelemente sowie der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb und der späteren Stilllegung und dem Rückbau der Kernkraftwerke.

Die Finanzierung wird in den Grundzügen im Kernenergiegesetz geregelt. Die Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen vom 7. Dezember 2007 regelt die Einzelheiten. Mit dem Stilllegungsfonds und dem Entsorgungsfonds bestehen in der Schweiz zwei unabhängige Fonds, welche durch jährliche Beiträge der Betreiber geäufnet werden.

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Letzte Änderung 15.09.2023

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