Stilllegungs- und Entsorgungsfonds: Jahresberichte 2016

Bern, 22.09.2017 - In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2016 insgesamt rund 7.0 Milliarden Franken (2015: 6.2 Milliarden Franken). Die Anlagerenditen im Jahr 2016 betrugen rund 6.4% (2015: -0.5%). Die beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und für das Zwischenlager.

Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2016 am 22. September 2017 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2016 insgesamt rund 7.0 Milliarden Franken.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke – Jahresergebnis 2016

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich gemäss Kostenstudie 2011 auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2016 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.6 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 1.9 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.

Ende 2016 betrug das angesammelte Fondskapital 4‘716 Millionen Franken (2015: 4‘223 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2016 beträgt 4‘471 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von 6.35 % (2015: -0.5 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 269 Millionen Franken aus (2015: Verlust von 20 Millionen Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen – Jahresergebnis 2016

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich gemäss Kostenstudie 2011 auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.

Ende 2016 betrug das angesammelte Fondskapital 2‘239 Millionen Franken (2015: 2‘000 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2016 beträgt 2‘149 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von 6.42 % (2015: -0.53 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 128 Millionen Franken (2015: Verlust von 11 Millionen Franken) aus.

Kostenstudien 2011

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken und die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke 1.709 Milliarden Franken (jeweils Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012). 
 
Revisionen der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der SEFV beschlossen. Er hat darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge angepasst, welche die Betreiber in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einzahlen müssen. Neu werden der Kalkulation eine Anlagerendite von 3.5% und eine Teuerungsrate von 1.5% zugrunde gelegt. Zudem wird neu ein Sicherheitszuschlag von 30% auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln sind per 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Gestützt auf die neuen Bestimmungen hat die Kommission des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds eine Zwischenveranlagung vorgenommen und die Jahresbeiträge für den Rest der Veranlagungsperiode (2015 und 2016) neu festgelegt. Gegen diese neu festgelegten Jahresbeiträge haben die meisten beitragspflichtigen Betreiber der Kernkraftwerke Beschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht ist mit Urteil vom 2. Mai 2016 nicht auf die Beschwerden der Betreiber eingetreten, weil die am 23. Januar 2015 erlassenen provisorischen Beitragsverfügungen als Zwischenverfügungen zu qualifizieren seien, die nicht anfechtbar sind. Die daraufhin erlassenen definitiven Beitragsverfügungen wurden wiederum von den meisten Betreibern angefochten. Das Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht ist nach wie vor hängig. Eine zweite Revision der SEFV, welche sich vor allem mit Fragen der Governance befasste, trat per 1. Januar 2016 in Kraft.

Kostenstudien 2016 und geplante weitere Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

Seit Dezember 2016 liegen die zur Zeit noch ungeprüften Kostenstudien 2016 vor. Sie weisen voraussichtliche Stilllegungskosten von 3.6 Milliarden Franken und Entsorgungskosten von 17.9 Milliarden Franken aus. Die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO) hat darauf basierend Ende 2016 die provisorischen Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 verfügt.

Die Kostenstudien 2016 werden derzeit durch das ENSI (sicherheitstechnische Aspekte) und durch unabhängige Kostenexperten im Auftrag des STENFO überprüft. Die Ergebnisse werden gegen Ende 2017 vorliegen. Voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 wird das UVEK auf Antrag des STENFO die Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten festlegen.

Zur Zeit ist eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) in Vorbereitung, die im ersten Quartal 2019 vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Gegenstand dieser Revision sind insbesondere die Überprüfung und gegebenenfalls die Anpassung der Berechnungsgrundlagen der Beiträge (Anlagerendite, Inflation und Sicherheitszuschlag) unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Kostenstudien 2016.

Der STENFO wird die definitiven Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2017-2021 nach Festlegung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten durch das UVEK und auf Basis der revidierten SEFV voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 festlegen.

Die Jahresberichte 2016 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stenfo.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, +41 58 462 56 75 / +41 79 763 86 11
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