Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen: Jahresberichte 2004 veröffentlicht

Bern, 04.07.2005 - Die finanziellen Perspektiven der von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen entwickeln sich wie geplant. Dies geht aus den aktuellen Jahresberichten hervor, welche der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Die beiden Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die Stilllegung der ausgedienten Kernanlagen vollständig zu decken.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 wurde der Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geschaffen. Die Betreibergesellschaften der vier Kernkraftwerke haben den Fonds erstmals im Jahr 2001 geäufnet. Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Entsorgungskosten. Ende 2004 belief sich das angesammelte Fondskapital auf 2‘092 Mio. Franken (2003: 1‘771 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von 3,81% (2003: 10.40%) weist die Betriebsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 69 Mio. Franken aus.

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Der Stilllegungsfonds für Kernanlagen wurde am 1. Januar 1984 gegründet. Damit werden einst die Kosten beglichen, die durch die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen werden. Ende 2004 hat das angesammelte Fondskapital erstmals die Milliardengrenze überstiegen und betrug 1’053 Mio. Franken (2003: 971 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von 3,50% (2003: 9,58%) weist die Betriebsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 33 Mio. Franken aus.

Jahresberichte neu auch auf Französisch

Die Verwaltungskommissionen der beiden Fonds haben beschlossen, die Jahresberichte neu auch auf Französisch zu veröffentlichen. Die französischen Berichte sind in Kürze unter www.stilllegungsfonds.ch oder www.entsorgungsfonds.ch erhältlich.



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