Jahresberichte 2012 des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke und des Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Bern, 06.09.2013 - In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2012 insgesamt 4.75 Milliarden Franken (2011 4.17 Milliarden Franken). Die Anlagerenditen im Jahr 2012 betrugen rund 9.6% (2011: -0.1%). Die beiden Fonds haben zum Zweck, die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und Zwischenlager zu decken.

Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2012 genehmigt und die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2012 insgesamt rund 4.75 Milliarden Franken.

Kostenstudien 2011 zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten und Beiträge

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds haben die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 im vergangenen Jahr entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012).

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2012 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.1 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.4 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen sichergestellt werden.

Ende 2012 betrug das angesammelte Fondskapital 3‘220 Millionen Franken (2011: 2‘828 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2012 beträgt 3‘192 Mio. Franken. Bei einer Anlagerendite von +9.63 % (2011: -0.12 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 273.6 Millionen Franken aus (2011: Verlust von 2.6 Millionen Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge gedeckt.

Ende 2012 betrug das angesammelte Fondskapital 1‘531 Millionen Franken (2011: 1‘338 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2012 beträgt 1‘544 Mio. Bei einer Anlagerendite von 9.49 % (2011: -0.10 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 127.1 Millionen Franken (2011: Verlust von 1.6 Millionen Franken) aus.

Die Jahresberichte 2012 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stilllegungsfonds.ch oder www.entsorgungsfonds.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)

Der Bundesrat hat am 21.08.2013 die Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) eröffnet. Mit der Revision will der Bundesrat sicherstellen, dass die finanziellen Mittel für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle von den Betreibern der Kernanlagen zeitgerecht bereit gestellt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. November 2013.


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