Non-Proliferation - Aufsicht über die friedliche Nutzung der Kernenergie

Non-Proliferation - Bild 1

Das Bundesamt für Energie (BFE) ist für die nationale Kernmaterialkontrolle und -buchhaltung sowie für weitere Aufsichtstätigkeiten und Aufgaben, die sich aus bilateralen und multilateralen Verpflichtungen der Schweiz in den Bereichen Nichtverbreitung von Kernwaffen (Non-Proliferation), Exportkontrolle nuklearer Güter und Kernbrennstoffkreislauf ergeben, zuständig.

Diese Aufgaben werden innerhalb des BFE von der Sektion Safeguards wahrgenommen. Der Name der Sektion leitet sich vom englischen Begriff Safeguards ab, der im Nuklearbereich für die Aufsichtsmassnahmen zur Nichtverbreitung von Kernwaffen verwendet wird.

Letzte Änderung 06.06.2023

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https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/aufsicht-und-sicherheit/non-proliferation.html