Kernenergie

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Kernenergie wird in der Schweiz ausschliesslich zu friedlichen Zwecken genutzt: zur Stromerzeugung und für Anwendungen in Medizin, Industrie und Forschung.

Ihren Anfang nahm die Nutzung der Kernenergie mit der Inbetriebnahme des ersten Forschungsreaktors im Mai 1957. In den frühen Sechzigerjahren sprach sich der Bundesrat für den direkten Übergang von der bereits weitgehend ausgeschöpften Wasserkraft zur Kernenergie aus, um die damals stark wachsende Elektrizitätsnachfrage zu decken.

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Kernkraftwerke der Schweiz
© swisstopo BFE

Die kommerzielle Nutzung der Kernenergie begann mit der Betriebsaufnahme des Kernkraftwerkes Beznau I im Jahre 1969. Danach folgte die Inbetriebsetzung der Kernkraftwerke Beznau II und Mühleberg (1972), Gösgen (1979) sowie Leibstadt (1984).

2008 wurden von den Kernkraftwerkbetreibern drei Rahmenbewilligungsgesuche für den Bau von neuen Kernkraftwerken eingereicht. Nach dem Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Dai-ichi (Japan) beschloss das UVEK im März 2011, die laufenden Verfahren für die Rahmenbewilligungsgesuche der neuen Kernkraftwerke zu sistieren. Im weiteren Verlauf des Jahres 2011 legten Bundesrat und Parlament mit ihrem Entscheid, schrittweise aus der Kernenergie auszusteigen, den Grundstein für eine neue Energiepolitik (Energiestrategie 2050). Ende 2016 zogen die Kernkraftwerkbetreiber ihre drei Gesuche zurück.

Im Mai 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das revidierte Energiegesetz anlässlich der Vorlage des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 angenommen. Seit dem 1. Januar 2018 ist damit die Erteilung von neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke verboten.

Das Kernkraftwerk Mühleberg wurde im Dezember 2019 abgeschaltet und wird seither zurückgebaut. Die übrigen Kernkraftwerke sind weiterhin in Betrieb. Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierten Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke. Sie können betrieben werden, solange sie sicher sind.

Letzte Änderung 02.07.2020

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