Aufgaben des BFE

Bundesamt für Energie, Ittigen

Das Bundesamt für Energie BFE erfüllt wesentliche Aufgaben beim Vollzug der Kernenergiegesetzgebung. Es bereitet unter anderem Bewilligungen für Kernkraftwerke, Lager für radioaktive Abfälle sowie erdwissenschaftliche Untersuchungen zuhanden des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK vor.

Das BFE führt das Sekretariat der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB). Weiter ist es für die Umsetzung des Sachplans Geologische Tiefenlager und die Leitung des Standortauswahlverfahrens zuständig.

Das BFE erteilt es Bewilligungen für Transporte von Kernbrennstoffen und radioaktiven Abfällen und es ist verantwortlich für den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherstellung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten. Dem BFE obliegen zudem die nationale Kernbrennstoffkontrolle und -buchhaltung sowie weitere Aufgaben aus bilateralen und multilateralen Verpflichtungen der Schweiz in den Bereichen Kernbrennstoffkreislauf und Exportkontrolle nuklearer Güter.

Die sicherheitstechnische Aufsicht der schweizerischen Kernanlagen wird durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), einer unabhängigen, öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes, wahrgenommen.

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Letzte Änderung 22.03.2024

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