Stilllegung

Für die Stilllegung eines Kernkraftwerkes (KKW) ist die Durchführung eines öffentlichen Verfahrens nach Kernenergiegesetz erforderlich. Die KKW-Betreiber haben dazu ein Stilllegungsprojekt zu erstellen und beim BFE einzureichen. Das BFE führt als verfahrensleitende Behörde unter Einbezug der Fachstellen des Bundes und der Kantone das Stilllegungsverfahren durch. Zu Beginn des Verfahrens kommt es zu einer öffentlichen Auflage des Stilllegungsprojekts. Von der Stilllegung betroffene Personen können beim BFE gegen das Stilllegungsprojekt Einsprache erheben. Das BFE bereitet daraufhin zu Handen des UVEK eine Stilllegungsverfügung vor, in der die Stilllegung angeordnet wird.

Stilllegung - Bild 1
© BKW

Die BKW Energie AG hat das Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) am 20. Dezember 2019 vom Netz und am 15. September 2020 endgültig ausser Betrieb genommen. Mit diesem Schritt wechselte das «Bewilligungsregime» von der Betriebsbewilligung zur Stilllegungsverfügung.

Axpo hat am 4. Dezember 2024 nach umfangreichen Abklärungen entschieden, dass Block 2 des Kernkraftwerks Beznau noch bis 2032 und Block 1 noch bis 2033 am Netz bleiben sollen. Danach werden sie endgültig ausser Betrieb genommen und stillgelegt. 

Dokumente

Stilllegungsverfügung KKW Mühleberg vom 20. Juni 2018

Zeitplan mit Erklärung – 1. Verfahren Stilllegung KKM

Stilllegungsprojekt KKM der BKW Energie AG vom 18. Dezember 2015

Aktennotiz BFE "Verfahren Stilllegung KKM – Konzeption endgültige Ausserbetriebnahme" vom 25. September 2015 mit Einleitung

Letzte Änderung 09.02.2026

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https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/kernenergie/stilllegung.html