Sicherheit und Sicherung der Anlagen

Gemäss Kernenergiegesetz ist der Betreiber einer Kernanlage für deren Sicherheit verantwortlich. Bei der Auslegung, beim Bau und beim Betrieb der Kernanlagen müssen die Betreiber Schutzmassnahmen nach international anerkannten Grundsätzen treffen. Für den Fall, dass gefährliche Mengen radioaktiver Stoffe freigesetzt werden, haben sie zudem Notfallschutzmassnahmen vorzubereiten.

Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der Kernanlagen in der Schweiz ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). Das ENSI beaufsichtigt alle Kernanlagen in der Schweiz, das heisst die fünf Kernkraftwerke, das Zwischenlager in Würenlingen sowie die Forschungsreaktoren am Paul-Scherrer-Institut und an der ETH Lausanne.

Sein Aufsichtsbereich reicht von der Projektierung über den Betrieb bis zur Stilllegung der Anlagen und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle. In den behördlichen Aufgaben eingeschlossen sind der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung sowie die Sicherung, also der Schutz vor Sabotage und Terrorismus. Weiter befasst sich das ENSI mit den Transporten radioaktiver Stoffe von und zu den Kernanlagen sowie mit den erdwissenschaftlichen Untersuchungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle. Seine Aufsichtstätigkeit stützt das ENSI auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

Als unabhängiges Gremium berät die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) den Bundesrat, das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK und das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen.

Letzte Änderung 14.01.2021

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/kernenergie/sicherheit-und-sicherung-der-Anlagen.html