Etappe 3

Am Ende von Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager steht die Erteilung von zwei Rahmenbewilligungen für das geologische Tiefenlager und die zugehörigen Verpackungsanlagen.

Die Nagra hatte Anfang 2022 ihre geologischen Untersuchungen in den drei Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. abgeschlossen. Nach erfolgter Auswertung hat die Nagra am 12. September 2022 ihre Standortwahl bekanntgegeben: Das geologische Tiefenlager soll in Nördlich Lägern und die Verpackungsanlagen für die radioaktiven Abfälle beim Zwischenlager in Würenlingen erstellt werden. Die Nagra beurteilt aufgrund der geologischen Untersuchungen, dass Nördlich Lägern im Vergleich zu den übrigen Regionen am besten geeignet ist. Die Verpackungsanlagen in Würenlingen ermöglichen es, Synergien mit bestehenden Anlagen und Prozessen auszunutzen und minimieren den Landverbrauch. Als nächstes wird die Nagra zusammen mit den Betroffenen das Lagerprojekt konkretisieren. Die Auswirkungen der Lager auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft werden vertieft untersucht. 2024 reicht die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche beim BFE ein. Diese werden von den Behörden geprüft. 2029 entscheidet der Bundesrat über die Bewilligung der Gesuche. Dieser Entscheid muss vom Parlament genehmigt werden. Der Parlamentsbeschluss untersteht dem nationalen fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger voraussichtlich Anfang der 2030er Jahre über die Rahmenbewilligungen. Erst bei einer Annahme durch das Volk stehen die Standorte für geologische Tiefenlager definitiv fest.

Dokumente

Faktenblatt Etappe 3

Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager

Focus Tiefenlager

ID: 573

Raumplanung und Umwelt

Sichtbarkeitsanalysen der Oberflächeninfrastruktur

Sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW)

Fachkontakt
Letzte Änderung 12.09.2022

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