Sachplan geologische Tiefenlager

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Sie erfolgt in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Am Schluss jeder Etappe entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. Das Bundesamt für Energie (BFE) trägt die Gesamtverantwortung für das Verfahren. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Durch die im Sachplan verankerte regionale Partizipation wird ein frühzeitiger Einbezug der lokalen Bevölkerung, Gemeinden und des benachbarten Auslands möglich.

Standortsuche für geologische Tiefenlager
(Sachplanverfahren und Rahmenbewilligungsverfahren)
Zeitdauer
Erarbeitung des Konzeptteils SGT unter breitem Einbezug
Dezember 2004
bis April 2008
Etappe 1 (Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation) April 2008
bis Dezember 2011
Etappe 2 (Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp) Dezember 2011
bis November 2018
Etappe 3 (Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen) November 2018
bis Ende 2029
Genehmigung des Bundesratsentscheids zu den Rahmenbewilligungen durch das Parlament und evtl. nachfolgende Volksabstimmung Anfang 2030
bis Ende 2031
Realisierung der Tiefenlager
(gemäss Entsorgungsprogramm 2016)
Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle Lager für hochaktive Abfälle
Erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tage ("Felslabor")
Baubewilligung für das Tiefenlager
2032 – 2044 2032 – 2048
Bau des Tiefenlagers und Betriebsbewilligung 2045 – 2049 2049 – 2059
Inbetriebnahme, Einlagerungsbetrieb 2050 – 2064 2060 – 2074
Beobachtungsphase 2065 – 2114 2075 – 2124
Verschluss des Gesamtlagers 2115 – 2118
2125 – 2126
Langzeitbeobachtung ab 2118 ab 2126

Sachplan

Mit einem Sachplan koordiniert der Bund raumwirksame Aufgaben von nationaler Bedeutung in einem einzelnen Verfahren. Er arbeitet dabei mit den Behörden der Kantone und Gemeinden zusammen und berücksichtigt deren Anliegen.

Dokumente

Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager

Broschüren

Faktenblatt Akteure und Akteurinnen

Faktenblatt Abgeltungen

Übersicht zu SGT-Gremien

FAQ

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Wie fliessen neue Erkenntnisse ins Verfahren ein?

Bleibt trotz dem starren Zeitplan Raum für Anpassungen?

Welche Kriterien führen zu einem Standortentscheid und wie ist die Gewichtung?

Ist das bestehende Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen ausschlaggebend für den künftigen Standort (Jura Ost)?

Kann ein Kanton ein Lager ablehnen?

Für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle wurde nur das Gebiet um Benken im Zürcher Weinland untersucht. Ist so eine vergleichende Bewertung der drei Standortgebiete überhaupt möglich?


Fachkontakt
Letzte Änderung 20.05.2021

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