Etappe 2

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) musste in Etappe 2 mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp (schwach- und mittelaktive Abfälle einerseits, hochaktive Abfälle andererseits) vorschlagen, die in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Sie schlug die beiden Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost vor, in denen jeweils die Lagerung beider Abfalltypen möglich ist. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüfte den Entscheid und befand, dass auch das Standortgebiet Nördlich Lägern weiter zu untersuchen sei. Dieser Ansicht war auch die Kommission für nukleare Entsorgung. Deshalb hat der Bundesrat Ende 2018 entschieden, dass das Verfahren in Etappe 3 mit diesen drei Regionen weitergeführt werden soll. Neben der Einengung der möglichen Standorte hatte die Nagra in Etappe 2 in intensiver Zusammenarbeit mit den Standortregionen Standortareale für die Oberflächenanlagen ermittelt und bezeichnet. Weiter wurden in einer Wirkungsstudie mögliche sozioökonomische und ökologische Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Standortregionen ermittelt.

Karte mit Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost
Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, dass die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Quelle: ARE, BFE, Nagra, Swisstopo

Dokumente

Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager

Abschluss Etappe 2

Revision

Sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW)

ID: 352

Focus Tiefenlager

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Letzte Änderung 03.11.2020

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