Die Schweiz bietet dank ihrer Topographie und beträchtlichen durchschnittlichen Niederschlagsmengen ideale Bedingungen für die Wasserkraftnutzung. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts begann der Ausbau der Wasserkraftnutzung. Zwischen 1945 und 1970 setzte eine eigentliche Blütezeit ein, während der zahlreiche neue Laufkraftwerke und auch die grössten Speicheranlagen erstellt wurden.
Noch zu Beginn der 1970-er Jahre stammten auf der Basis der mittleren Produktionserwartung fast 90% der inländischen Stromproduktion aus Wasserkraft. Dieser Anteil nahm durch die Inbetriebnahme der schweizerischen Kernkraftwerke bis 1985 auf rund 60% ab und liegt heute bei rund 57%. Nach wie vor ist die Wasserkraft damit unsere wichtigste einheimische Quelle erneuerbarer Energie.
Die Wasserkraftnutzung hat ein Marktvolumen von über 1.8 Milliarden Franken (bei Annahme von durchschnittlichen Gestehungskosten von 5 Rp./kWh ab Werk). Sie stellt somit einen wichtigen Zweig der schweizerischen Energiewirtschaft dar. Auch für die konzedierenden Gemeinwesen ist die Wasserkraft bedeutsam. Pro Jahr fliessen ihnen beim aktuellen Wasserzinsmaximum von 110 Fr./kWbr über die von den Kraftwerken bezahlten Wasserzinsen über 500 Millionen Franken zu.
Mit der Energiestrategie 2050 soll die durchschnittliche Jahresproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft bis im Jahr 2050 auf 38‘600 Gigawattstunden (GWh) gesteigert werden (bis 2035 auf 37‘400 GWh).
Um dies zu erreichen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut, als auch neue Wasserkraftwerke realisiert werden, dies unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen. Die Wasserkraftnutzung wird im Rahmen der Energiestrategie 2050 mit verschiedenen Massnahmen gefördert.
Dazu gehören die kostenorientierte Einspeisevergütung für neue Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 10 Megawatt sowie Investitionsbeiträge für Erneuerungen / Erweiterungen von Wasserkraftwerken bis zu einer Leistung bis zu 10 MW. Daneben wurden verschiedene Massnahmen im Gesetz festgelegt, welche die Rahmenbedingungen der Wasserkraft verbessern (Nationales Interesse, Ausscheidung von geeigneten Gewässerstrecken in den kantonalen Richtplänen, vereinfachte Bewilligungsverfahren) sowie unterstützende Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz. Bestehende Wasserkraftwerke können in den Jahren 2018-2022 mit einer Marktprämie unterstützt werden.