Marktprämie Grosswasserkraft

Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW haben Anspruch auf eine Marktprämie, sofern sie die Elektrizität aus diesen Anlagen am Markt zu Preisen unterhalb der Gestehungskosten verkaufen müssen.

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Letzte Änderung 02.12.2024

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