Gleitende Marktprämie Wasserkraft

Für anspruchsberechtigte Bauvorhaben von Klein- und Grosswasserkraftwerken kann beim Bundesamt für Energie eine gleitende Marktprämie beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, gleichzeitig einen Investitionsbeitrag zu beantragen und später zwischen der Teilnahme am System der gleitenden Marktprämie und dem Investitionsbeitrag zu wählen.

Die Gesuche sind jeweils bis zum zweijährlichen Stichtag einzureichen. Die Stichtage sind der 30. Juni 2026, der 30. Juni 2028, der 30. Juni 2030, der 30. Juni 2032 und der 30. Juni 2034.

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Letzte Änderung 11.03.2026

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