Ab 2025 besteht für Wasserkraftanlagen ein Wahlrecht zwischen einem Investitionsbeitrag und der gleitenden Marktprämie. Zudem können ab 2025 Gesuche um einen Projektierungsbeitrag gestellt werden. Der Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40 % der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen Investitionsbeitrag in Abzug gebracht.
Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW haben Anspruch auf eine Marktprämie, sofern sie die Elektrizität aus diesen Anlagen am Markt zu Preisen unterhalb der Gestehungskosten verkaufen müssen.
Die entsprechenden Gesuche sind beim Bundesamt für Energie einzureichen.