Ab 1. Januar 2025 können für neue Wasserkraftanlagen oder erhebliche Erweiterungen von Wasserkraftanlagen beim Bundesamt für Energie Projektierungsbeiträge beantragt werden. Dies gilt rückwirkend für Projektierungsleistungen, die ab dem 3. April 2020 vorgenommen wurden. Der Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40% der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen späteren Investitionsbeitrag in Abzug gebracht.
Dokumente
Faktenblatt
- Projektierungsbeiträge für Klein- und Grosswasserkraftanlagen. Faktenblatt
(PDF, 171 KB, 20.11.2024) ID: 11937 | 879
Gesuchsunterlagen
- Gesuch um Projektierungsbeiträge für Klein- und Grosswasserkraftanlagen. Formular
(DOCX, 109 KB, 20.11.2024) ID: 11938 | 878
- Projektierungsbeiträge für Klein- und Grosswasserkraftanlagen. Vorlage zur Auflistung der Projektierungskosten
(XLSX, 50 KB, 20.11.2024) ID: 11939 | 878
Letzte Änderung 20.11.2024