Projektierungsbeiträge

Ab 1. Januar 2025 können für neue Wasserkraftanlagen oder erhebliche Erweiterungen von Wasserkraftanlagen beim Bundesamt für Energie Projektierungsbeiträge beantragt werden. Dies gilt rückwirkend für Projektierungsleistungen, die ab dem 3. April 2020 vorgenommen wurden. Der Projektierungsbeitrag beträgt höchstens 40% der anrechenbaren Projektierungskosten und wird von einem allfälligen späteren Investitionsbeitrag in Abzug gebracht.

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Letzte Änderung 20.11.2024

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