155 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Bern, 20.12.2021 - Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2021 (für das Geschäftsjahr 2020) gehen an 30 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 155 Millionen Franken für rund 19 Milliarden Kilowattstunden oder rund 47% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2020. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr vollständig ausgeschöpft. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2019 rund 84 Millionen Franken an 23 Empfänger ausbezahlt.

Bis Ende Mai 2021 (jährliche Eingabefrist, siehe Kasten) waren beim BFE 31 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 164 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2020 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.

In den letzten Tagen wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per anfechtbarer Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.

Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2020 erhalten 30 Empfänger. Dies für insgesamt 56 Grosswasserkraftwerke, die 19,057 Milliarden Kilowattstunden des produzierten Stroms 2020 (46.9 % der Schweizer Landeserzeugung) unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 155 Millionen Franken, das ergibt einen durchschnittlichen Förderbetrag von 0.82 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

Zum Vergleich: Für das Geschäftsjahr 2019 wurden von 23 Gesuchstellern eine Fördersumme in der Höhe von rund 84 Millionen Franken für 33 Kraftwerke und 9.58 Milliarden Kilowattstunden Strom (23.6 % der Schweizer Landeserzeugung) beansprucht.

Weitere Informationen zur Marktprämie 2021 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2022 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 steht für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft das Förderinstrument Marktprämie. Einen Anspruch darauf haben Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, die ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Die Marktprämie soll die nicht gedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh.

Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung (siehe Faktenblatt). Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.

Das ursprünglich auf fünf Jahre (2018-2022) befristete Förderinstrument Marktprämie wurde während der Herbstsession 2021 vom Parlament bis 2030 verlängert. Ein letztes Mal erfolgt die Auszahlung deshalb im Jahr 2031 basierend auf den Geschäftszahlen 2030. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein, die sich zur Abnahme der Elektrizität verpflichtet haben.

Um die Marktprämie zu beantragen, muss jeweils bis am 31. Mai des entsprechenden Jahres ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AFRY Schweiz AG unterstützt.


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Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE, 058 462 56 75



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