101 Millionen Franken an Marktprämien für die Grosswasserkraft

Bern, 08.11.2018 - Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken können in den Jahren 2018 bis 2022 eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen. Die Marktprämie beträgt pro Kraftwerk maximal 1 Rappen pro kWh. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die eingegangenen Gesuche geprüft. Die Marktprämien 2018 gehen an 24 Empfänger. Die Fördersumme beträgt insgesamt rund 101 Millionen Franken für 13,5 Milliarden Kilowattstunden oder 37,02% der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2017. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Jahr vollständig ausgeschöpft.

Bis Ende Mai 2018 (jährliche Einreichefrist, siehe Kasten) waren beim BFE 25 Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 129 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche im Detail geprüft. Für die Beurteilung der Gesuche berücksichtigt wurden unter anderem die Gestehungskosten der unrentablen Grosswasserkraftwerke, das stündliche Produktionsprofil, die stündlichen Strompreise Spot Day-Ahead für die Preiszone Schweiz im Jahr 2017 oder die Absatzmenge der Produktion aus Grosswasserkraft am Markt und in der Grundversorgung.

Heute wurde den Gesuchstellern ihr Anspruch auf Marktprämie per anfechtbarer Verfügung mitgeteilt. Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden.

Eine Marktprämie für das Geschäftsjahr 2017 erhalten 24 Empfänger (ein Gesuch wurde zurückgezogen). Dies für insgesamt 46 Grosswasserkraftwerke, die 13'575 GWh des produzierten Stroms 2017 unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die gesamte Fördersumme beträgt rund 101 Millionen Franken, das ergibt eine Fördersumme von 0,74 Rappen pro produzierter Kilowattstunde.

Die mit der Marktprämie geförderten Grosswasserkraftwerke haben 2017 insgesamt 16'788 GWh produziert. Davon wurden 3'213 GWh in der Grundversorgung verkauft.

Weitere Informationen zur Marktprämie 2018 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2019 gibt es im beiliegenden Faktenblatt.

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes am 1. Januar 2018 steht ein neues Förderinstrument für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft zur Verfügung: Die Marktprämie. Einen Anspruch darauf haben Betreiber von Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW, die ihren Strom am Markt zu Preisen unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Die Marktprämie soll die nicht gedeckten Gestehungskosten ausgleichen, beträgt pro Kraftwerk aber höchstens 1,0 Rappen pro kWh.
Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung (siehe Faktenblatt). Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Verbraucher pro konsumierte Kilowattstunde bezahlen. Der Netzzuschlag liegt seit 2018 bei 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden damit unter anderem auch das Einspeisevergütungssystem, die Einmalvergütungen oder die Investitionsbeiträge finanziert.
Das Förderinstrument Marktprämie ist auf 5 Jahre befristet und wird zum ersten Mal im Jahr 2018 basierend auf den Geschäftszahlen 2017, und ein letztes Mal im Jahr 2022 basierend auf den Geschäftszahlen 2021 ausbezahlt. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein, die sich zur Abnahme der Elektrizität verpflichtet haben.
Um die Marktprämie zu beantragen, muss jeweils bis am 31. Mai des entsprechenden Jahres ein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AF-Consult unterstützt.


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Marianne Zünd, Leiterin Medien und Politik BFE
058 462 56 75



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