Zur Absicherung der Stromversorgung setzt die Schweiz auf eine im Stromversorgungsgesetz (StromVG) verankerte Stromreserve. Sie leistet einen Beitrag zur Verhinderung und Bewältigung einer Strommangellage. Die Stromreserve besteht aus einer Wasserkraftreserve, einer thermischen Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) sowie einer Verbrauchsreserve. Die ElCom entscheidet in Absprache mit dem BFE über die Bildung und Dimensionierung der Stromreserve. Berichte der ElCom zur Versorgungssicherheit siehe Register «Links».
Letzte Änderung 15.04.2026