Das Bundesamt für Energie startet Direktverhandlungen für neue Reservekraftwerke ab 2026

Bern, 18.06.2024 - Neue Reservekraftwerke sollen ab 2026 die Versorgungssicherheit der Schweiz in kritischen Versorgungssituationen stärken. Die Ausschreibung, die zu diesem Zweck vom Bundesamt für Energie (BFE) durchgeführt wurde, wird jedoch nicht weiterverfolgt, da die offerierten Kosten zu hoch sind. Das BFE wird nun Direktverhandlungen mit den Anbietern aufnehmen, um allfällige freihändige Vergaben vorzubereiten.

Als Reaktion auf das erhöhte Risiko einer Energiemangellage und zur Stärkung der Energieversorgung im Winter hatte der Bundesrat 2022 die Wasserkraftreserve eingerichtet sowie schrittweise eine ergänzende Stromreserve aus Reservekraftwerken und gepoolten Notstromgruppen aufgebaut. Rechtliche Grundlage dafür ist die Winterreserveverordnung, die bis Ende 2026 befristet ist. Die Wasserkraftreserve wird ab 2025 neu im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verpflichtend eingeführt. Die thermischen Reservekapazitäten sollen nun ebenfalls gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zu dieser Vorlage am 1. März 2024 ans Parlament überwiesen.

Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Um diese abzulösen, hat das Bundesamt für Energie von Juli 2023 bis März 2024 eine Ausschreibung durchgeführt. Ziel war, Reservekraftwerke mit einer elektrischen Gesamtleistung von 400 Megawatt (MW) ab 2026 unter Vertrag zu nehmen. Die 400 MW an thermischer Reservekapazität entsprechen der aktuellen Empfehlung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (siehe Link).

Es wurden fünf Offerten mit einer Gesamtleistung von 591 MW eingereicht. Die offerierten Kosten für diese Anlagen sind allerdings zu hoch. Das BFE hat deshalb entschieden, die Ausschreibung nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen werden nun Direktverhandlungen mit den Projektanten aufgenommen. Ziel ist, die Ausgangslage bei den Kosten und auch bei der zeitlichen Realisierbarkeit der Projekte zu verbessern und auf dieser Basis allfällige freihändige Vergaben vorzubereiten. Um das Prinzip der Gleichbehandlung sicherzustellen, wird mit allen interessierten Projektanten gesprochen, möglich sind auch neue Anbieter.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird dem Bundesrat in der zweiten Jahreshälfte die Eckwerte für das weitere Vorgehen vorlegen.


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