Energie: Erste Ausschreibung für Reservekraftwerke nach 2026 gestartet

Bern, 28.07.2023 - Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die erste Ausschreibung für Reservekraftwerke nach 2026 gestartet. Diese sollen die bisherigen Reservekapazitäten in Birr, Cornaux und Monthey ablösen, deren Verträge im Frühling 2026 auslaufen. Das Volumen dieser ersten Ausschreibung liegt bei einer elektrischen Gesamtleistung von 400 Megawatt (MW). Die Reservekraftwerke werden während 15 Jahren unter Vertrag genommen, in denen sie jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Mai für den Notfall in Bereitschaft stehen müssen.

Seit dem 15. Februar 2023 ist die Winterreserve-Verordnung in Kraft, die sich auf Artikel 9 des Stromversorgungsgesetzes stützt. Sie ist derzeit die rechtliche Grundlage für die Bereitstellung von Leistungs- und Energiereserven für den Winter und für die laufende Ausschreibung. Ende Juni 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Stromversorgungsgesetz gestartet, um eine spezifische gesetzliche Grundlage für die Stromreserven zu schaffen.

Zur Stromreserve gehören neben der Wasserkraftreserve die ergänzende Reserve bestehend aus Reservekraftwerken, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK-Anlagen).

Derzeit stehen folgende ergänzende Stromreserven bis Frühling 2026 zur Verfügung:

  • Das temporäre Reservekraftwerk in Birr (AG), 250 MW Leistung
  • Das Reservekraftwerk Cornaux 1 in Cornaux (NE), 36 MW Leistung
  • Das Gas-Kombikraftwerk Thermatel in Monthey (VS), 50 MW Leistung
  • Gepoolte Notstromgruppen, rund 110 MW Leistung

Die Verträge für die Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) laufen Ende Frühling 2026 aus. Deshalb startet das BFE nun eine erste Ausschreibung, um diese bisherigen Reservekapazitäten abzulösen. Eine Ausschreibung für gepoolte Notstromgruppen und WKK-Anlagen erfolgt voraussichtlich im Herbst 2023, zudem werden weitere Notstromgruppen von den vom BFE beauftragten Poolern akquiriert.

In der Regel sind Anlagen der ergänzenden Reserve (mit Ausnahme der WKK-Anlagen) nicht in Betrieb. Sie stehen aber zur Verfügung, wenn die Versorgung über die normalen Marktmechanismen, nicht mehr sichergestellt werden kann.

Erste Ausschreibung

Das Volumen der ersten Ausschreibung (nur Reservekraftwerke) liegt bei 400 MW. Das entspricht den aktuellen Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), die sie dem UVEK Anfang Juni 2023 vorgelegt hat (siehe Link). Die minimale Anlagengrösse für diese Ausschreibung beträgt 5 MW.

Es können Gebote für neue, bestehende oder stillgelegte Anlagen eingereicht werden. Sie müssen am Emissionshandelssystem teilnehmen und die umweltschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten (Luftreinhaltung, Lärmschutz, Gewässerschutz).

Die Ausschreibung dauert bis zum 15. Februar 2024. Für den Zuschlag berücksichtigt werden insbesondere der Preis, die technische Qualität, der Zeitplan (die Dauer, bis eine Anlage einsatzbereit ist) sowie weitere Kriterien wie die Auswirkungen auf die Umwelt oder der Standort und die Netzanbindung eines Projekts.

Die gemäss den definierten Zuschlagskriterien besten Angebote erhalten einen Zuschlag, bis die angestrebte elektrische Gesamtleistung von 400 MW erreicht ist. Eine gewisse Überzeichnung der Leistung für die Projektierungsphase ist möglich. So soll sichergestellt werden, dass die angestrebte Gesamtleistung auch dann erreicht wird, falls Projekte, die einen Zuschlag erhalten haben, doch nicht realisiert werden.   Die Vertragsdauer beträgt 15 Jahre (mit Verlängerungsoption), danach müssen die neu erstellten Anlagen zurückgebaut werden.


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