ElCom legt Abrufordnung der Winterreserve fest

Bern, 14.03.2023 - Um einer möglichen Stromknappheit gegen Ende des Winters vorzubeugen, hat der Bundesrat die Vorhaltung einer Winterreserve vorgesehen. Diese setzt sich aus unterschiedlichen Elementen zusammen: einer Wasserkraftreserve und einer ergänzenden Reserve in Form von thermischen Reservekraftwerken sowie gepoolten Notstromgruppen. Die ElCom wurde damit beauftragt, eine Abrufordnung für das Zusammenspiel der verschiedenen Reserven festzulegen.

Mit der gebildeten Reserve wird eine Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare Knappheitssituationen geschaffen. Mit ihr soll eine mögliche kritische Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden können. Dabei steht eine Wasserkraftreserve mit einem Energieinhalt von 400 GWh und zusätzlich eine ergänzende thermische Kraftwerksreserve zur Verfügung.

Zentrale Aspekte der Abrufordnung: Verfügbarkeit, Umweltschutz und Effizienz

Der Bundesrat hat mit der Winterreserveverordnung (WResV) die ElCom beauftragt, eine Abrufordnung für das Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Elementen der Reserve festzulegen. Die WResV definiert dabei die zentralen Aspekte, die bei der Konkretisierung der Abrufordnung zu beachten sind. Dies sind insbesondere die Verfügbarkeit der Leistung bzw. die für ihren Betrieb nötigen Brennstoffe, Umweltaspekte in Bezug auf Lärm- und Schadstoff-emissionen sowie die Effizienz und weitere besondere technische Aspekte der Anlagen.

Die Abrufordnung sieht dabei eine Differenzierung zwischen einer frühen und einer späten Phase im Winter vor. Um während der frühen Phase den beschränkten Wasserkraftspeicher zu schonen, werden aus Gründen der Versorgungssicherheit im Falle einer Knappheitssituation vorab die thermischen Kraftwerke eingesetzt. Erst wenn ihre Leistung nicht ausreichend wäre, würde auch die Wasserkraftreserve aktiviert. In einer späten Winterphase dagegen, wenn die Dauer einer möglichen Knappheitsphase mit hoher Wahrscheinlichkeit nur noch kurz ausfällt, wird dagegen primär die Wasserkraftreserve eingesetzt, um den Einsatz der umweltbelastenden thermischen Kraftwerke nach Möglichkeit zu vermeiden. Beim Einsatz der thermischen Kraftwerke wird zur Emissionsminderung primär Gas verwendet – nur im Falle einer drohenden Gasknappheit wird Öl für den Betrieb eingesetzt. Innerhalb der thermischen Kraftwerke orientiert sich die Abrufreihenfolge an der Minimierung der Emissionen bzw. Maximierung der Effizienz.

Die operative Abwicklung des Abrufs der Winterreserve erfolgt durch Swissgrid. Die konkreten Vorgaben zum Einsatz der Reserven und zum Vorgehen bei Betriebsbereitschaft können der Abrufordnung entnommen werden, die in Form einer Weisung auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) publiziert ist.

 

Über die ElCom

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher. Die Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig.


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