Die Betreiber von Speicherwasserkraftwerken müssen sich obligatorisch und gegen eine im Voraus festgelegte, angemessene Pauschalabgeltung an der Bildung der Wasserkraftreserve beteiligen. Die Bildung der Wasserkraftreserve erfolgt über eine proportionale Zuteilung der vorzuhaltenden Energiemenge durch die ElCom auf die Speicherkraftwerke und wird jedes Jahr im Hinblick auf den kommenden Winter neu festgelegt. Die Abwicklung der Wasserkraftreserve erfolgt über die nationale Netzgesellschaft Swissgrid.
Letzte Änderung 15.04.2026