Die Verbrauchsreserve beruht darauf, dass grosse – oder gebündelte kleinere – Stromverbraucher bei Knappheit ihren Verbrauch einschränken. Die Teilnahme ist freiwillig und wird mit einem Entgelt vergütet. Die Teilnehmenden und das Entgelt werden über Ausschreibungen ermittelt. Unternehmen, die an der Verbrauchsreserve teilnehmen, verpflichten sich, ihren Verbrauch auf eine bestimmte abgesicherte Leistung zu reduzieren, sobald und solange der Marktpreis für Strom eine festgelegte Schwelle überschreitet. Kommt es zu einem Abruf, darf ein Unternehmen höchstens die abgesicherte Leistung vom Netz beziehen. Die frei gewordene Strommenge kann das Unternehmen am Markt verkaufen. Im Gegensatz zu den anderen Bestandteilen der Stromreserve kommt die Verbrauchsreserve bereits zum Einsatz, wenn die Stromnachfrage noch über den Markt gedeckt werden kann. Der Abruf erfolgt damit innerhalb des Markts und muss nicht hoheitlich ausgelöst werden. Die Ausschreibungen werden von der nationalen Netzgesellschaft durchgeführt.
Dokumente
- Studie zur Ausgestaltung einer Schweizer Stromverbrauchsreserve
(PDF, 1.9 MB, 31.10.2025) ID: 12398 | 959
Letzte Änderung 15.04.2026