Bundesrat treibt Vorsorgeplanung für Stromversorgungssicherheit voran
Bern, 13.10.2021 - Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2021 über zwei Berichte zum Thema Versorgungssicherheit im Strombereich informiert. Der erste Bericht wurde von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zusammen mit Swissgrid erstellt. Er beschreibt Massnahmen, mit denen die Netz- und Versorgungssicherheit kurz- bis mittelfristig erhöht werden können. Der zweite Bericht analysiert die Auswirkungen von verschiedenen Zusammenarbeitsszenarien zwischen der Schweiz und der EU. Die Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung ist für die Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Berichte dienen dem Bundesrat dazu, die weiteren Schritte zur Stärkung der Versorgungssicherheit vorzubereiten. Der Bundesrat hat die ElCom bereits eingeladen, bis November 2021 ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» auszuarbeiten. Das UVEK wird zudem dem Bundesrat bis Ende 2021 eine Analyse des Stromeffizienz-Potenzials bis 2025 vorlegen.
Am 18. Juni 2021 hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien überwiesen. Diese sieht verschiedene Massnahmen vor, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Dazu zählen insbesondere zusätzliche Mittel für den Ausbau der Speicherwasserkraft, die Schaffung einer Energiereserve sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien. Gleichzeitig mit der Verabschiedung hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit der ElCom und unter Einbezug der Swissgrid die Auswirkungen des fehlenden Stromabkommens mit der EU zu analysieren und kurz- bis mittelfristig umsetzbare Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität auszuarbeiten. Heute hat der Bundesrat diese Analysen und die von ElCom und Swissgrid erstellte Auslegeordnung möglicher Massnahmen zur Kenntnis genommen.
Bericht von ElCom und Swissgrid zu Massnahmen im Netz
Der Bericht beschreibt rund 80 mögliche Massnahmen in den Bereichen Netz, Verbrauch und Produktion. Sie decken unterschiedliche Zeithorizonte und Prioritäten ab. Ihre Wirkung und Kosten wurden allerdings erst sehr grob abgeschätzt. Zahlreiche dieser Massnahmen betreffen Swissgrid und sind bereits in der Umsetzung oder zumindest in Planung. Sechs Massnahmen bezeichnet die ElCom als derzeit prioritär. Dazu gehören der geplante Abschluss von privatrechtlichen, technischen Vereinbarungen zwischen Swissgrid und den Übertragungsnetzbetreibern in der EU. Weiter geht es um den vorzeitigen Ersatz von Kuppeltransformatoren zwischen den Höchstspannungsebenen 220 und 380 kV, um die Stromflüsse besser steuern zu können, Spannungserhöhungen im Übertragungsnetz, um die Leitungskapazitäten zu steigern, eine bessere Koordination zwischen dem Übertragungsnetz und den überregionalen Netzen, die Optimierung von Unterhaltsarbeiten sowie um Anpassungen des Betriebskonzepts. Der Bundesrat wird diese Vorschläge in seine weiteren Arbeiten zur Stärkung der Versorgungssicherheit einbeziehen und die ElCom wird weitere im Bericht enthaltenen Massnahmen weiter vertiefen.
Auswirkungen der fehlenden Kooperation mit der EU im worst case
Die Problemstellungen, die sich im Hinblick auf die neuen Regeln im EU-Rechtsrahmen ab 2025 zeigen können, sind Inhalt des zweiten Berichts, der dem Bundesrat unterbreitet wurde. Es handelt sich um eine externe Studie, welche die Zusammenarbeit der Schweiz und der EU im Strombereich analysiert. Im Hinblick auf die Unsicherheit über das Zustandekommen eines Stromabkommens hatten das Bundesamt für Energie (BFE) und die ElCom diese Studie Anfang 2020 beim Beratungsunternehmen Frontier Economics in Auftrag gegeben.
Die Studie zeigt, dass sich die Regulierung des europäischen Strom-Binnenmarkts seit dem Verhandlungsbeginn über ein Stromabkommen im Jahr 2007 stark weiterentwickelt hat. Das tangiert auch die Schweiz, da unser Übertragungsnetz eng mit den umliegenden Ländern verbunden ist. Seit 2020 ist mit dem Clean Energy Package ein neues Regulierungspaket in Kraft. Gemäss diesem müssen ab 2025 alle europäischen Übertragungsnetzbetreiber mindestens 70% der grenzüberschreitenden Netzkapazitäten für den Stromhandel innerhalb der EU freihalten. Wie dabei die Grenzkapazitäten zu Drittstaaten wie der Schweiz berücksichtigt werden müssen, ist in der EU-Gesetzgebung nicht geregelt. Dadurch könnten die Importkapazitäten der Schweiz deutlich eingeschränkt werden. Zudem könnten die durch den Stromhandel der Nachbarländer verursachten ungeplanten Stromflüsse weiter zunehmen und so die Netzstabilität in der Schweiz gefährden.
Die Studie untersucht anhand von drei unterschiedlich engen Zusammenarbeitsszenarien die Netzsicherheit und die Versorgungssicherheit der Schweiz im Jahr 2025, also in dem Jahr, in dem die EU die 70%-Regel vollständig umgesetzt haben will. Allen drei Szenarien liegt die Annahme eines worst case zugrunde. Es wird von einer Stresssituation ausgegangen, in der die Grenzkapazitäten mit den Nachbarländern um teilweise über 70% reduziert sind und die beiden Reaktorblöcke Beznau I+II sowie ein Drittel der französischen Kernkraftwerke nicht verfügbar sind.
1. Im ersten Szenario gibt es keine Kooperation. Die Nachbarländer halten die 70%-Regel ein, indem sie die Übertragungskapazität zur und von der Schweiz einschränken. Im Normalfall ist die Netz- und Versorgungssicherheit zwar gewährleistet. In dem für die Studie definierten worst case wird die Situation gegen Ende März jedoch kritisch: Während 47 Stunden könnte dann der inländische Strombedarf nicht mehr gedeckt werden.
2. Im zweiten Szenario schliesst Swissgrid technische Vereinbarungen mit den europäischen Übertragungsnetzbetreibern ab. Diese bezwecken, dass die Schweiz bei der Umsetzung der 70%-Regel an ihren Grenzen zu Norditalien, Frankreich, Deutschland und Österreich berücksichtigt wird. In diesem Szenario kann der worst case sicher bewältigt werden. In der Schweiz steht jederzeit genügend Energie zur Verfügung. Ob diese Vereinbarungen rechtzeitig realisiert werden können, ist allerdings noch unklar.
3. Im dritten Szenario kommt das Stromabkommen zustande und garantiert der Schweiz die Teilnahme am EU-Strombinnenmarkt. Der worst case kann in diesem Szenario am sichersten bewältigt werden.
Weiteres Vorgehen
Auf der Basis der beiden vorliegenden Berichte wird der Bundesrat die Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität vertieft prüfen und nach einer Aussprache bei Bedarf die entsprechenden zusätzlichen Aufträge erteilen. Der Bundesrat hat die ElCom bereits eingeladen, bis November dieses Jahres ein «Konzept Spitzenlast-Gaskraftwerk» auszuarbeiten. Weiter wird das UVEK dem Bundesrat bis Ende Jahr eine Analyse des Stromeffizienz-Potenzials bis 2025 vorlegen.
Zuständigkeiten für die Versorgungssicherheit in der Schweiz
Im Rahmen der geltenden Gesetzgebung ist die Energieversorgung in der Schweiz primär Sache der Energiewirtschaft (Art. 6 Abs. 2 EnG). Bund und Kantonen kommt eine subsidiäre Rolle zu. Weitere Zuständigkeiten liegen bei der ElCom, der Swissgrid, den Energieversorgungsunternehmen, den Kantonen, Städten und Gemeinden als Eigner dieser Unternehmen, den Betreibern der unteren Netzebenen und schliesslich auch bei den –Verbraucherinnen und Verbraucher. Details zu den verschiedenen Rollen und Aufgaben sind im beiliegenden Faktenblatt aufgeführt.
Adresse für Rückfragen
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, +41 58 462 56 75, marianne.zuend@bfe.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html
Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch