ElCom veröffentlicht Eckwerte für Wasserkraftreserve

Bern, 23.08.2022 - Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat die vorläufigen Eckwerte der für den Winter 2022/2023 geplanten Wasserkraftreserve bekannt gegeben. Diese sind ab sofort auf der Webseite der ElCom abrufbar. Die Wasserkraftreserve soll so dimensioniert sein, dass sie eine Absicherung für ausserordentliche, nicht absehbare kritische Knappheitssituationen darstellt. Mit ihr soll gegen Winterende eine Phase mit reduzierten Importmöglichkeiten und geringerer Verfügbarkeit inländischer Produktion während weniger Wochen überbrückt werden können.

Zweck, Dimensionierung und Kosten der Wasserkraftreserve

Die ElCom geht von einer Grössenordnung im Bereich von 500 GWh plus/minus 166 GWh aus. Die Dimensionierung der Reserve soll sicherstellen, dass gegen Ende des Winters auch bei erhöhtem inländischen Verbrauch, einer reduzierten Verfügbarkeit inländischer Kraftwerke und verminderten Importmöglichkeiten die Stromversorgung in der Schweiz während einer Phase von wenigen Wochen gewährleistet werden kann. Die Wasserkraftreserve stellt eine Absicherung zur Überbrückung einer unvorhergesehenen kritischen Situation dar und trägt damit dazu bei, die Versorgungssicherheit der Schweiz zu stärken. Sollte es zu einer europaweiten Strommangellage kommen, kann die Wasserkraftreserve hingegen nur in sehr beschränktem Ausmass zur Versorgungssicherheit beitragen, da sie keine zusätzliche Energie in das System hineinbringt.

Generell gilt es, bei der Dimensionierung Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen: Während der Zusatznutzen einer grösseren Speicherreserve für die Versorgungssicherheit abnehmen  würde, stiegen die Kosten überproportional an. Eine grössere Wasserkraftreserve würde im Wesentlichen den Importbedarf in den früheren Wintermonaten erhöhen, da das Volumen der Reserve aus dem Markt genommen wird. Im Falle einer europaweiten Mangellage müsste dann die Reserve einfach entsprechend früher schon beansprucht werden. Auch eine grössere Reserve könnte ein solches Szenario daher nicht retten. Der limitierte Nutzen einer grösseren Reserve als die vorgesehene Dimensionierung rechtfertigt daher die überproportional wachsenden Kosten und die weiteren Risiken eines zu starken Markteingriffs nicht.

Die an der Reserve teilnehmenden Kraftwerke erhalten für das Vorhalten des Wassers eine Entschädigung basierend auf einem wettbewerblichen Ausschreibeverfahren. Aufgrund der momentan sehr angespannten und volatilen Situation an den Grosshandelsmärkten ist eine Kostenschätzung sehr schwierig. Aktuell geht die ElCom für eine Vorhaltung von 500 GWh von Kosten im mittleren dreistelligen Millionenbereich aus – dieser Betrag könnte aber bei anhaltender Anspannung im Markt ansteigen. Die Kosten für die Vorhaltung der Reserve werden von allen Schweizer Stromkonsumenten gemäss ihrem Verbrauch getragen und über einen Zuschlag auf den Netztarif weitergereicht.

Damit die Energie bei Bedarf auch mit hoher Wahrscheinlichkeit abgerufen werden kann, wird die Reserve auf verschiedene Kraftwerkskomplexe verteilt.

Zeitlicher Ablauf und weiteres Vorgehen

Die Energie soll vom 1. Dezember 2022 bis zum 15. Mai 2023 vorgehalten werden. Der 15. Mai wurde festgelegt aufgrund der historischen Füllstandskurven der Schweizer Speicherseen. Ab dann sollten die Füllstände spätestens wieder ansteigen.

Die Reserve kommt dann zum Einsatz, wenn der Markt die Nachfrage nicht mehr decken kann. Die Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid ruft dann die notwendige Reserve ab.

Die Verordnung soll durch den Bundesrat Anfang September 2022 erlassen werden und am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Die Eckwerte sollen am 3. Oktober 2022 formell erlassen werden. Im Anschluss wird Swissgrid die Ausschreibung vornehmen und die Auktion durchführen. Die von der ElCom erarbeiteten Eckwerte gelten für den Winter 2022/23. Im Hinblick auf den Winter 2023/24 erfolgt danach eine Auswertung der gemachten Erfahrungen. Basierend darauf werden die künftigen Eckwerte allenfalls eine Anpassung erfahren.

Die Eckwerte der Wasserkraftreserve sind in Form einer Weisung publiziert, die ab sofort auf der Webseite der ElCom (www.elcom.admin.ch) einsehbar ist. Auch ein Faktenblatt mit Fragen und Antworten zur Erläuterung für Medien und Öffentlichkeit steht ab sofort auf der Webseite der ElCom zur Verfügung.

Über die ElCom

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist die unabhängige staatliche Aufsichtsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen.

Sie beaufsichtigt die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen zum internationalen Stromtransport und -handel. Schliesslich entscheidet die ElCom in Streitigkeiten zu Rückliefertarifen sowie zwischen Netzbetreiber und Eigenverbraucher. Die Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Elektrizitätswirtschaft unabhängig.


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