Der Umgang mit radioaktiven Abfällen ist im Kernenergiegesetz und in der Kernenergieverordnung geregelt. Das Gesetz legt die Grundsätze fest. Einer davon ist: radioaktive Abfälle müssen so entsorgt werden, dass der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt garantiert ist. In der Schweiz entstandene radioaktive Abfälle müssen zudem grundsätzlich im Inland und in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden. Die Verordnung präzisiert die Bestimmungen des Gesetzes. Sie legt beispielsweise fest, dass der Bund das Verfahren zur Standortwahl in einem Sachplan regelt. Ausserdem beschreibt sie die Sicherheitsanforderungen an ein geologisches Tiefenlager.
Letzte Änderung 07.11.2024