Der Umgang mit radioaktiven Abfällen ist im Kernenergiegesetz und in der Kernenergieverordnung geregelt. Beide traten 2005 in Kraft. Das Gesetz legt die Grundsätze fest. Einer davon ist: radioaktive Abfälle müssen so entsorgt werden, dass der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt garantiert ist. In der Schweiz entstandene radioaktive Abfälle müssen zudem grundsätzlich hier entsorgt werden. Die Verordnung präzisiert die Bestimmungen des Gesetzes. Sie legt beispielsweise fest, dass der Bund das Verfahren zur Standortwahl in einem Sachplan regelt. Ausserdem beschreibt sie die Sicherheitsanforderungen an ein geologisches Tiefenlager.
Sachplan
Mit einem Sachplan koordiniert der Bund Aufgaben von nationaler Bedeutung in einem einzelnen Verfahren. Er arbeitet dabei mit den betroffenen Behörden der Kantone und Gemeinden zusammen und berücksichtigt deren Anliegen.
Letzte Änderung 21.10.2020