Finanzierung

Bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen gilt das Verursacherprinzip: Die Erzeuger/innen von radioaktiven Abfällen sind verpflichtet, die Kosten der Entsorgung zu übernehmen. Für die Abfälle aus der Kernenergie sind die Kernkraftwerkbetreiber/innen verantwortlich, für die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung der Bund. Entsorgungskosten, die während der Betriebsphase der Kernkraftwerke anfallen, werden von den Betreiber/innen laufend bezahlt. Danach erfolgt die Finanzierung der Entsorgung durch den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds. Die Fonds werden durch jährliche Beiträge der Entsorgungspflichtigen geäufnet.

FAQ

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Wer finanziert den Bau eines geologischen Tiefenlagers?


Fachkontakt
Letzte Änderung 03.11.2020

Zum Seitenanfang

https://www.bfe.admin.ch/content/bfe/de/home/versorgung/kernenergie/radioaktive-abfaelle/grundlagen-entsorgung/finanzierung.html