Sachplan geologische Tiefenlager

Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist im Sachplan geologische Tiefenlager geregelt. Sie erfolgt in drei Etappen, in denen die Auswahl der Standortgebiete schrittweise eingeengt wird. Am Schluss jeder Etappe entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen. Das Bundesamt für Energie (BFE) trägt die Gesamtverantwortung für das Verfahren. Die Sicherheit von Mensch und Umwelt hat oberste Priorität. Die im Sachplan verankerte Partizipation ermöglicht den frühzeitigen Einbezug der lokalen Bevölkerung, der Gemeinden, der Kantone und des benachbarten Auslands. So wird ein transparentes Verfahren sichergestellt.

Standortsuche für geologische Tiefenlager
(Sachplanverfahren und Rahmenbewilligungsverfahren)
Zeitdauer
Erarbeitung des Konzeptteils SGT unter breitem Einbezug
Dezember 2004
bis April 2008
Etappe 1 (Vorschlag und behördliche Prüfung von sechs möglichen Standortgebieten, Aufbau der regionalen Partizipation) April 2008
bis Dezember 2011
Etappe 2 (Platzierung der Oberflächenanlagen, Mitwirkung der Regionalkonferenzen, Einengung auf mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp) Dezember 2011
bis November 2018
Etappe 3 (Tiefbohrungen, Erarbeitung Rahmenbewilligungsgesuche, Überprüfung Rahmenbewilligungsgesuche, Festsetzung der Standorte, Erteilung der Rahmenbewilligungen) November 2018
bis Ende 2029
Genehmigung des Bundesratsentscheids zu den Rahmenbewilligungen durch das Parlament und evtl. nachfolgende Volksabstimmung Anfang 2030
bis Ende 2031
Realisierungsplan für das geologische Tiefenlager als Kombilager für schwach- und mittelaktive (SMA) sowie für hochaktive Abfälle (HAA)
(gemäss Entsorgungsprogramm 2021 (NTB 21-01))
Kombilager (SMA+HAA)
Nagra: Bauvorbereitung für die erdwissenschaftlichen Untersuchungen unter Tage (EUU, untertägiges «Felslabor»)
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Gesuch EUU, Bewilligungsentscheid
2032 – 2034
Nagra: Bau und Beginn der erdwissenschaftlichen Untersuchungen unter Tage (EUU, untertägiges «Felslabor»)
Nagra: Vorbereitung Baubewilligungsgesuch Lagerteil SMA
2035 – 2039
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Baubewilligung Lagerteil SMA, Bewilligungsentscheid
Nagra: Vorbereitung Betriebsbewilligungsgesuch Lagerteil SMA
2040 – 2044
Nagra: Bau Lagerteil SMA
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Betriebsbewilligung Lagerteil SMA, Bewilligungsentscheid
Nagra: Vorbereitung Baubewilligungsgesuch Lagerteil HAA
2045 – 2049
Nagra: Inbetriebnahme, Einlagerungsbetrieb Lagerteil SMA 2050 – 2064
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Baubewilligung Lagerteil HAA, Bewilligungsentscheid
Nagra: Vorbereitung Betriebsbewilligungsgesuch Lagerteil HAA
2050 – 2054
Nagra: Bau Lagerteil HAA
Behörden: Prüfung und Verfahren zu Betriebsbewilligung Lagerteil HAA, Bewilligungsentscheid
2055 – 2059
Nagra: Inbetriebnahme, Einlagerungsbetrieb Lagerteil HAA 2060 – 2074
Beobachtungsphase (je 50 Jahre für Lagerteile SMA und HAA) 2065 – 2124
Verschluss des Gesamtlagers 2125 – 2126
Langzeitbeobachtung ab 2126

Sachplan

Mit einem Sachplan koordiniert der Bund raumwirksame Aufgaben von nationaler Bedeutung in einem einzelnen Verfahren. Er arbeitet dabei mit den Behörden der Kantone und Gemeinden zusammen und berücksichtigt deren Anliegen.

Dokumente

Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager

Broschüren

Faktenblatt Akteure und Akteurinnen

Faktenblatt Abgeltungen

Übersicht zu SGT-Gremien

FAQ

TEST-VERSION - FAQ Abraxas

Wie fliessen neue Erkenntnisse ins Verfahren ein?

Bleibt trotz dem starren Zeitplan Raum für Anpassungen?

Welche Kriterien führen zu einem Standortentscheid und wie ist die Gewichtung?

Ist das bestehende Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen ausschlaggebend für den künftigen Standort (Jura Ost)?

Kann ein Kanton ein Lager ablehnen?

Für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle wurde nur das Gebiet um Benken im Zürcher Weinland genauer untersucht. Ist so eine vergleichende Bewertung der drei Standortgebiete überhaupt möglich?


Fachkontakt
Letzte Änderung 07.11.2024

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