Sectoral Plan for Deep Geological Repositories

(Video in German only)

The search for deep geological repositories sites is regulated in the Sectoral Plan for Deep Geological Repositories. It is carried out in three stages, in which the selection of siting regions is gradually narrowed down. At the end of each stage, the Federal Council decides how to proceed. The Swiss Federal Office of Energy (SFOE) bears overall responsibility for the procedure. The safety of people and the environment is our top priority. The participatory nature of the sectoral plan enables the local population, the communes, the cantons and neighbouring countries to be involved at an early stage.

Search for suitable sites for deep geological repositories
(sectoral plan and general licensing procedure)
Duration
Development of the concept of the Sectoral Plan for Deep Geological Repositories with broad participation December 2004
to April 2008
Stage 1 (proposal and official review of six potential geological siting areas, set-up of regional participation) April 2008
to December 2011
Stage 2 (location of surface facilities, involvement of regional conferences, narrowing down to at least two siting regions per waste category) December 2011
to November of 2018
Stage 3 (deep boreholes, preparation of application for general licence, designation of sites, issue of general licence) November of 2018
to end of 2029
Adoption by Parliament of the Federal Council's decision concerning the general licence, possibly followed by referendum Beginning of 2030
to end of 2031
Timetable for implementation of the deep geological repository as a combined repository for low- and intermediate-level radioactive waste (L/ILW) and high-level radioactive waste (HLW)
(in accordance with the 2021 Waste Management Programme [NTB 21-01])
Combined repository (L/ILW+HLW)
Nagra: Construction preparations for underground geological investigations (UGI; underground 'rock laboratory')
Authorities: Examination and procedure for UGI application, licence decision
2032 – 2034
Nagra: Construction and start of underground geological investigations (UGI; underground 'rock laboratory')
Nagra: Preparation of construction licence application for L/ILW repository component
2035 – 2039
Authorities: Examination and procedure for construction licence for L/ILW repository component, licence decision
Nagra: Preparation of operating licence application for L/ILW repository component
2040 – 2044
Nagra: Construction of L/ILW repository component
Authorities: Examination and procedure for operating licence for L/ILW repository component, licence decision
Nagra: Preparation of construction licence application for HLW repository component
2045 – 2049
Nagra: Commissioning, storage operation of L/ILW repository component 2050 – 2064
Authorities: Examination and procedure for construction licence for HLW repository component, licence decision
Nagra: Preparation of operating licence application for HLW repository component
2050 – 2054
Nagra: Construction of HLW repository component
Authorities: Examination and procedure for operating licence for HLW repository component, licence decision
2055 – 2059
Nagra: Commissioning, storage operation of HLW repository component 2060 – 2074
Monitoring period (50 years each for L/ILW and HLW repository components) 2065 – 2124
Closure of complete repository 2125 – 2126
Long-term monitoring from 2126

Sectoral plan

The federal government uses a sectoral plan to coordinate tasks of national importance with a spatial impact in a single procedure. It works together with the cantonal and communal authorities and takes their concerns into account.

FAQ

Wie fliessen neue Erkenntnisse ins Verfahren ein?

Das stufenweise Verfahren über einen längeren Zeitraum ermöglicht den steten Einbezug neuer Kenntnisse aus Wissenschaft und Technik. Der Kenntnisstand wird so schrittweise vertieft. Gewisse Entscheidungen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt gefällt werden, z. B. bezüglich der Frage, mit welchem Material die hochaktiven Abfälle umhüllt werden (Stahl oder Kupfer).

Zudem wird ein Tiefenlager schrittweise in Betrieb genommen. Zuerst wird eine kleine, repräsentative Abfallmenge in ein so genanntes Pilotlager eingelagert. Dieses dient der Langzeitüberwachung. Umfassende Kontrollen stellen sicher, dass allfällige ungünstige Entwicklungen frühzeitig erkannt und die notwendigen Massnahmen ergriffen werden können.

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Bleibt trotz dem starren Zeitplan Raum für Anpassungen?

Der Zeitplan ist nicht starr, denn die Verfahrensschritte des Konzeptteils basieren auf optimistischen Annahmen. Der Sachplan legt ein stufenweises Vorgehen vor, wobei zeitliche Anpassungen bei Bedarf vorgenommen werden können und auch schon mehrfach vorgenommen wurden. Das ursprüngliche Ende des Sachplans war auf 2019 angelegt. Das Sachplanverfahren dauert nach heutigem Stand rund 20 statt wie ursprünglich angenommen 10 Jahre.

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Welche Kriterien führen zu einem Standortentscheid und wie ist die Gewichtung?

Bei der Auswahl von Standorten steht das Sicherstellen des langfristigen Schutzes von Mensch und Umwelt an erster Stelle. Diesem Ziel haben sich alle Realisierungsschritte eines geologischen Tiefenlagers, d. h. Standortauswahlverfahren, Erkundung von geologischen Standortgebieten, Projektierung, Bau, Betrieb und letztlich der Verschluss eines geologischen Tiefenlagers unterzuordnen. Während Entscheide zur Sicherheit für sehr lange Zeiträume relevant sind, haben die sozioökonomischen und raumplanerischen Aspekte einen kurz- bis mittelfristigen Einfluss; d. h. sie sind vor allem für die Projekt-, Bau- und Betriebsphase wie auch für die Nachbetriebsphase bis zum Verschluss des Lagers wichtig.

Die Themen Raumnutzung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft werden bei einer vergleichbar hohen Sicherheitsbewertung mehrerer Standortgbiete bei der Standortwahl beigezogen.

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Ist das bestehende Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen ausschlaggebend für den künftigen Standort (Jura Ost)?

Nein. Der Vorschlag der Nagra für das Standortgebiet Jura Ost ist wie in allen anderen Standortgebieten anhand der Eigenschaften des Untergrundes und der geologischen Gesamtsituation erarbeitet worden. Die Nähe des geologischen Standortgebiets zum Zwischenlager ist Zufall. Das heisst, dass bei der Entscheidung zur Standortwahl die räumliche Nähe zu Kernkraftwerken oder zum Zwischenlager keine Rolle spielt.

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Kann ein Kanton ein Lager ablehnen?

Nein. Das Parlament hat 2003 die Suche nach einem geologischen Tiefenlager als nationale Aufgabe definiert. Damit kann ein Standort nicht mehr durch das Veto eines Kantons verhindert werden. Die Entsorgung geht alle an und Lösungen müssen von den heutigen Generationen angegangen werden. Ein Abschieben auf spätere Generationen wäre unverantwortlich und widerspricht dem Gesetz.

Mit dem Sachplan geologische Tiefenlager hat man sich für ein an der Sicherheit orientiertes und transparentes Auswahlverfahren für einen Standort entschieden. Ziel des Prozesses ist es, mit Beteiligung der betroffenen Kantone und Regionen, Lagerstandorte festzulegen. Sie sollen nicht nur die Sicherheit gewährleisten, sondern auch akzeptiert werden. Damit die Regionen ihre Bedürfnisse und Interessen ins Verfahren einbringen können, wurde die regionale Partizipation geschaffen.

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Für den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle wurde nur das Gebiet um Benken im Zürcher Weinland genauer untersucht. Ist so eine vergleichende Bewertung der drei Standortgebiete überhaupt möglich?

Ja. Das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager ist ein schrittweises Verfahren. In jeder Etappe muss ein genügender Kenntnisstand erreicht werden, damit ein Entscheid getroffen wird. Diesen müssen und mussten die Entsorgungspflichtigen darlegen und er wird durch die Aufsichtsbehörden und -gremien geprüft.

Ausgehend von einer weissen Karte Schweiz und gemäss den Vorgaben des Bundes schlug die Nagra in Etappe 1 sechs Gebiete vor. In Etappe 2 mussten die notwendigen Kenntnisse erarbeitet werden, um eine provisorische Sicherheitsanalyse und einen sicherheitstechnischen Vergleich der Standorte durchführen zu können.

In Etappe 3 hat die Nagra die verbliebenen Standortgebiete noch genauer untersucht, u. a. mit Quartär- und Tiefbohrungen (erdwissenschaftliche Untersuchungen). Sie kündigte im September 2022 an, dass sie das geologische Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern und die Brennelement-Verpackungsanlage (BEVA) in der Gemeinde Würenlingen plant und dafür zwei Rahmenbewilligungsgesuche erarbeiten wird. Ob die Gesuche den Anforderungen genügen und die rechtlichen Vorgaben erfüllen, wird durch die Bundesbehörden geprüft. Der Bundesrat entscheidet dann über die Rahmenbewilligung, die danach dem Parlament vorgelegt wird. Der Entscheid untersteht dem fakultativen Referendum.

Der Entsorgungsnachweis, der in Benken erbracht wurde, zeigte, dass eine genügend dicke Gesteinsschicht in der Schweiz grundsätzlich vorhanden ist. Sie schliesst die radioaktiven Abfälle langfristig sicher ein und es ist bautechnisch möglich, in diesem Wirtsgestein ein Tiefenlager zu errichten.

FAQ_ID: 96 / FAQ merken


Specialist staff
Last modification 07.11.2024

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