Etappe 2

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte die Aufgabe, in Etappe 2 mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp (schwach- und mittelaktive Abfälle einerseits, hochaktive Abfälle andererseits) vorzuschlagen, die in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Sie schlug die beiden Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost vor, in denen jeweils die Lagerung beider Abfalltypen möglich ist. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüfte den Vorschlag und befand, dass es die Datengrundlage für eine Rückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern zu wenig gut sei. Dieser Ansicht war auch die Kommission für nukleare Sicherheit KNS. Deshalb entschied der Bundesrat Ende 2018, dass alle drei Standortgebiete in Etappe 3 weiter zu untersuchen sind. Neben der Einengung der möglichen Standorte wurde in Etappe 2 in enger Zusammenarbeit mit den Standortregionen Standortareale für die Oberflächenanlagen ermittelt und bezeichnet. Weiter wurden mit einer Wirkungsstudie mögliche sozioökonomische und ökologische Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Standortregionen ermittelt.

Karte mit Standortgebieten Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost
Diese Karte bildet das Ergebnis von Etappe 2 ab. Die drei gelb schraffierten Standortgebiete Jura-Südfuss (SO/AG), Südranden (SH) und Wellenberg (NW) wurden als Reserveoptionen im Sachplan festgehalten. Im Juli 2024 hat das UVEK diese drei Reserveoptionen aus dem Sachplan gestrichen, da sie eindeutige Nachteile gegenüber den Standortgebieten Jura Ost (AG), Nördlich Lägern (AG/ZH) und Zürich Nordost (TG/ZH) haben. Quelle: ARE, BFE, Nagra, Swisstopo

Dokumente

Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager

Abschluss Etappe 2

Revision

Sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW)

ID: 352

Focus Tiefenlager

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Letzte Änderung 07.11.2024

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