Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte die Aufgabe, in Etappe 2 mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp (schwach- und mittelaktive Abfälle einerseits, hochaktive Abfälle andererseits) vorzuschlagen, die in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Sie schlug die beiden Gebiete Jura Ost und Zürich Nordost vor, in denen jeweils die Lagerung beider Abfalltypen möglich ist. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüfte den Vorschlag und befand, dass es die Datengrundlage für eine Rückstellung des Standortgebiets Nördlich Lägern zu wenig gut sei. Dieser Ansicht war auch die Kommission für nukleare Sicherheit KNS. Deshalb entschied der Bundesrat Ende 2018, dass alle drei Standortgebiete in Etappe 3 weiter zu untersuchen sind. Neben der Einengung der möglichen Standorte wurde in Etappe 2 in enger Zusammenarbeit mit den Standortregionen Standortareale für die Oberflächenanlagen ermittelt und bezeichnet. Weiter wurden mit einer Wirkungsstudie mögliche sozioökonomische und ökologische Auswirkungen eines Tiefenlagers auf die Standortregionen ermittelt.

Dokumente
- Ergebnisbericht zu Etappe 2: Festlegungen und Objektblätter
(PDF, 6.7 MB, 01.07.2024) ID: 11794 | 491
- Erläuternder Bericht nach Artikel 16 RPV: Streichung der Standortgebiete Jura-Südfuss (JS), Südranden (SR) und Wellenberg (WLB) aus dem Ergebnisbericht zu Etappe 2
(PDF, 125 KB, 01.07.2024) ID: 11795 | 491
- Sachplan geologische Tiefenlager; Ergebnisbericht zu Etappe 2 – Festlegungen und Objektblätter
(PDF, 7.4 MB, 21.11.2018) ID: 8908 | 491
- Sachplan geologische Tiefenlager – Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu Etappe 2 "Auswertungsbericht"
(PDF, 1.8 MB, 21.11.2018) ID: 9546 | 491
- Sachplan geologische Tiefenlager; Erläuterungsbericht für die Vernehmlassung zu Etappe 2
(PDF, 1.4 MB, 22.11.2017) ID: 8909 | 491
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Letzte Änderung 07.11.2024