Etappe 1

In Etappe 1 wurden geeignete Standortgebiete aufgrund sicherheitstechnischer und geologischer Kriterien identifiziert. Die Nagra hat drei Standortgebiete für hochradioaktive und sechs für schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorgeschlagen. Diese wurden dann vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI geprüft und bestätigt. Es waren dies: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost (jeweils beide Abfalltypen), Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg (jeweils nur schwach- und mittelaktiv). Die sechs Standortgebiete wurden vom Bundesrat genehmigt und in den Sachplan aufgenommen. Für die Mitwirkung der Standortregionen wurden Ende Etappe 1 Regionalkonferenzen gegründet.

Karte mit sechs Standortgebieten Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost
Mit dem Bundesratsentscheid wurden die sechs Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost für die weitere Untersuchung in Etappe 2 festgelegt. Quelle: ARE, BFE, Nagra, Swisstopo

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Letzte Änderung 07.11.2024

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