Am Ende von Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager steht die Erteilung der Rahmenbewilligungen für das geologische Tiefenlager und die zugehörige Brennelementverpackungsanlage.
Anfang 2022 hatte die Nagra ihre geologischen Untersuchungen in den drei Standortregionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. abgeschlossen. Am 12. September 2022 wurde ihre Standortwahl bekanntgegeben: Das geologische Tiefenlager soll in Nördlich Lägern und die Brennelement-Verpackungsanlage beim Zwischenlager in Würenlingen erstellt werden. Die Nagra war aufgrund der geologischen Untersuchungen zum Schluss gekommen, dass Nördlich Lägern im Vergleich zu den übrigen Standortgebieten am besten geeignet sei. Die Verpackungsanlage in Würenlingen ermögliche es, Synergien mit bestehenden Anlagen und Prozessen auszunutzen und würde den Landverbrauch minimieren.
Nach der Bekanntgabe erarbeitete die Nagra die beiden Rahmenbewilligungsgesuche und reichte diese im November 2024 beim BFE ein. Diese werden nun von den Behörden in Bezug auf Sicherheit, Raumplanung und Umwelt geprüft. Das ENSI braucht dafür eineinhalb Jahre Zeit. Voraussichtlich Mitte 2027 werden die Gutachten veröffentlicht. Das BFE holt danach von den weiteren zuständigen Bundesbehörden, d. h. vom ARE und BAFU sowie den Kantonen Stellungnahmen ein. Die beiden betroffenen Regionen werden ebenfalls eine Stellungnahme verfassen. Das gesamte Paket von Gesuchen, Gutachten und Stellungnahmen wird 2028 während dreier Monate öffentlich aufgelegt, so dass sich alle dazu äussern können. Voraussichtlich 2029 wird der Bundesrat seine Entscheide zu den Rahmenbewilligungen und zu Etappe 3 des Sachplans fällen. Diese Bundesratsentscheide zu den Rahmenbewilligungen müssen vom Parlament genehmigt werden. Die Parlamentsbeschlüsse unterstehen dem nationalen fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger voraussichtlich Anfang der 2030er Jahre über die Rahmenbewilligungen. Erst bei einer Annahme durch das Volk stehen die Standorte für das geologische Tiefenlager und die Brennelement-Verpackungsanlage definitiv fest.
Nach der Einreichung der Gesuche beginnen formal die beiden Rahmenbewilligungsverfahren, die das BFE parallel zum Sachplanverfahren durchführt. Eine Übersicht zum Ablauf der beiden Verfahren gibt die untenstehende Grafik. Die roten Punkte stellen die möglichen Standortgebiete dar.
SGT: Sachplanverfahren geologische Tiefenlager (nach Raumplanungsgesetz)
RBV: Rahmenbewilligungsverfahren (nach Kernenergiegesetz)