Standortsuche für geologische Tiefenlager: Bundesrat legt sechs Gebiete fest und startet Etappe 2

Bern, 01.12.2011 - Die erste Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat gestern den Ergebnisbericht zur Etappe 1 gutgeheissen und entschieden, die sechs von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Er hat zudem das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Etappe 2 der Standortsuche zu starten. Die vorgeschlagenen Standortgebiete werden in der rund vier Jahre dauernden Etappe 2 vertieft untersucht.

Der vom Bundesrat im April 2008 genehmigte Sachplan geologische Tiefenlager regelt das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Den Auftakt zu diesem Verfahren bildeten die im Oktober 2008 von der Nagra vorgeschlagenen sechs potenziellen Standortgebiete Jura Ost (ehemals Bözberg), Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost (ehemals Zürcher Weinland).

Abschluss von Etappe 1

In Etappe 1 der Standortsuche überprüften die Sicherheitsbehörden und -kommissionen des Bundes, ob sich die vorgeschlagenen Standortgebiete sicherheitstechnisch für den Bau eines Tiefenlagers eignen. Gleichzeitig wurden raumplanerische Grundlagen erarbeitet und geklärt, welche Gemeinden von einem geologischen Tiefenlager betroffen sein könnten. 190 Schweizer und 13 deutsche Gemeinden wirken in Etappe 2 bei der so genannten regionalen Partizipation mit.

Sämtliche Ergebnisse aus Etappe 1 wurden im Entwurf des Ergebnisberichts vom 20. August 2010 zusammen mit allen bis dahin vorliegenden Berichten, Gutachten und Stellungnahmen vom 1. September bis 30. November 2010 in die öffentliche Anhörung geschickt (siehe Medienmitteilung vom 23. August 2010). Rund 3‘700 Einzel- und Sammelstellungnahmen gingen dazu ein, davon 299 aus Deutschland, 7 aus Österreich und 5 aus Frankreich. Details dazu enthält der Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zu Etappe 1 vom 30. November 2011.

Aufgrund der Anhörung wurde der Ergebnisbericht zu Etappe 1 überarbeitet, beispielsweise was den langfristigen Schutz der Wirt- und Rahmengesteine betrifft: So wird unter anderem auf eine generelle Tiefenbeschränkung von 200 Metern für Erdwärmesonden verzichtet, da die Tiefe des zu schützenden Gebirgsbereichs innerhalb der Standortgebiete variiert und differenziert beurteilt werden muss.

In verschiedenen Punkten überarbeitet wurde auch die raumplanerische Beurteilungsmethodik für den Standortvergleich in Etappe 2. So wurden die Indikatoren in den Bereichen Mineralquellen und Thermen, Immobilien- und Bodenpreise sowie Tourismus angepasst.

Bundesrat gibt Startschuss zu Etappe 2 der Standortsuche

Mit dem Abschluss von Etappe 1 gibt der Bundesrat den Startschuss für  Etappe 2 der Standortsuche. Diese wird aufgrund der aktuellen Planung vier anstatt wie ursprünglich vorgesehen 2½ Jahre dauern. In Etappe 2 werden die sechs Standortgebiete sicherheitstechnisch vertieft untersucht. Es wird zudem für alle Standortregionen eine kantonsübergreifende, vergleichende sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie (SÖW) durchgeführt. Basis dafür bildet die in Etappe 1 erarbeitete raumplanerische Beurteilungsmethodik.

Ein zentraler Bestandteil des Auswahlverfahrens ist die regionale Partizipation. In Etappe 2 nehmen die Standortregionen insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Sie erarbeiten bzw. konkretisieren in Zusammenarbeit mit der Nagra Vorschläge zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur innerhalb der Planungsperimeter.
  • Sie unterstützen das BFE bei der Erarbeitung der sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudie.
  • Sie erarbeiten (bzw. aktualisieren bereits bestehende) Strategien, Massnahmen und Projekte für die nachhaltige Entwicklung der jeweiligen Standortregion.

Der frühe und umfassende Einbezug der Behörden, der Bevölkerung und Interessengruppen soll sicherstellen, dass das Verfahren transparent und fair abläuft.

Im Verlauf von Etappe 2 muss die Nagra die Standorte auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA sowie hochradioaktive Abfälle HAA) einengen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.

Neue Expertengruppe geologische Tiefenlager

Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen gibt es ab der Legislaturperiode 2012-2015 nur noch vom Bundesrat eingesetzte Kommissionen. Die Kommission Nukleare Entsorgung KNE, die vom UVEK als Subkommission der Eidgenössischen geologischen Fachkommission EGK eingesetzt wurde, muss daher per Ende 2011 aufgelöst werden. Ihre Aufgaben im Rahmen der Standortsuche werden ab 2012 von der „Expertengruppe geologische Tiefenlagerung" übernommen. Sie wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI eingesetzt und unterstützt dieses bei erdwissenschaftlichen und bautechnischen Fragen zur geologischen Tiefenlagerung.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75



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