Das revidierte CO2-Gesetz sieht neu die Förderung von Anlagen zur Nutzung der Solarthermie für Prozesswärme vor (Art. 34a). Das Instrument wird aus den zweckgebundenen Mitteln der CO2-Abgabe finanziert. Gefördert werden Anlagen ab einer Mindestgrösse von 20 kW thermische Nennleistung (für die Berechnung der thermischen Kollektornennleistung siehe www.kollektorliste.ch), welche die Wärme vor allem für Prozesse oder Dienstleistungen verwenden. Gefördert wird mit einem einmaligen Investitionsbeitrag, der sich aus einem Grundbeitrag von 2'400 Franken und einem Leistungsbeitrag von 1'000 Franken pro kW thermische Kollektornennleistung zusammensetzt. Um eine Doppelförderung zu vermeiden, können Emissionsverminderungen einer geförderten Anlage nicht an Verminderungsverpflichtungen angerechnet werden.
Das Instrument ist in der CO2-Verordnung in den Artikeln 113g bis 113k geregelt.
Das Fördergesuch muss beim BFE eingereicht werden. Fragen zum Förderprozess bitte an: solind@bfe.admin.ch
