Das Klima- und Innovationsgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen. Es wird zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Das Gesetz sieht eine Förderung für neuartige Technologien und Prozesse vor, indem Massnahmen oder Programme von Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unterstützt werden. Die Massnahmen und Programme müssen neuartig sein, zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führen und die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Für diese Förderung werden während 6 Jahren jährlich 200 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.
Die Förderanträge müssen von einem Fahrplan begleitet werden. Dieser muss insbesondere eine CO2-Bilanz, ein Reduktionsziel und einen konkreten Massnahmenplan enthalten, der es dem Unternehmen oder der Branche ermöglicht, die Dekarbonisierung zu planen und die Emissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null zu senken (KlG Art. 5, Abs. 1).
Die Finanzhilfen für Projekte und Programme können auf direktes Gesuch oder durch thematische Ausschreibungen vergeben werden. Die entsprechenden Daten werden auf dieser Seite Ende 2024 bekannt gegeben.