Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
Das Klima- und Innovationsgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen. Es ist zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Förderung für neuartige Technologien und Prozesse vor, indem Massnahmen oder Programme von Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unterstützt werden. Die Massnahmen und Programme müssen neuartig sein, zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führen und die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Für diese Förderung stehen während 6 Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken zur Verfügung.
Die Förderanträge müssen von einem Fahrplan begleitet werden. Dieser muss insbesondere eine CO2-Bilanz, ein Reduktionsziel und einen konkreten Massnahmenplan enthalten, der es dem Unternehmen oder der Branche ermöglicht, die Dekarbonisierung zu planen und die Emissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null zu senken (KlG Art. 5, Abs. 1).
Die Finanzhilfen für Projekte und Programme können auf direktes Gesuch oder durch thematische Ausschreibungen vergeben werden. Die Gesuche werden ab dem 01.06.2025 vom BFE registriert. Gesuche, die vor diesem Datum eingereicht werden, werden mit Eingangsdatum 01.06.2025 registriert. Die Übermittlung an das BFE mit dem Betreff «ITINERO» erfolgt vorzugsweise per e-Übermittlung von Geschäften und Dokumenten. Die Prüfung der Gesuche erfolgt ab 01.07.2025.