Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen für Netto-Null: ITINERO

Das Klima- und Innovationsgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen. Es ist zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Förderung für neuartige Technologien und Prozesse vor, indem Massnahmen oder Projekte von Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unterstützt werden. 

Mit dem Programm ITINERO unterstützt der Bund bis 2030 die notwendigen Investitions- und Betriebsbeiträge der Unternehmen und sichert Risiken für die öffentliche Infrastruktur ab, welche sich aus der Umstellung ergeben. Die Finanzhilfe beträgt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung.

Unternehmen und Branchenverbände können Finanzhilfen beantragen, sofern sie über einen Netto-Null-Fahrplan verfügen. Auch KMU ohne Netto-Null-Fahrplan können von der Förderung profitieren. Dafür müssen sie sich einem Branchenprogramm anschliessen.

Mehr zu den Förderungen und zur Gesucheingabe auf www.itinero.admin.ch.

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Letzte Änderung 02.03.2026

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