Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen

Aktuell

  • Die Richtlinien Netto-Null-Fahrpläne (KlG Art. 5) und Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen (Art. 6) sind auf Deutsch und Französisch publiziert. Die italienischen Sprachversionen folgen, sobald sie vorliegen.
  • Webinare anschauen: Seit Januar 2025 haben verschiedene Webinare zum Klima- und Innovationsgesetz stattgefunden. Die Aufzeichnungen und Präsentationen sind unter Webinare abgelegt.
  • Immer auf dem Laufenden sein? Interessierte können eine E-Mail mit dem Betreff «Publikationen KlG» an itinero@bfe.admin.ch schicken und werden per Mail über News und erfolgte Aufschaltungen auf dieser Webseite informiert.
  • Für Fragen zum Vollzug des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) Art. 5, Art, 6 und Art. 7 steht der Mailkontakt itinero@bfe.admin.ch zur Verfügung.

Das Klima- und Innovationsgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen. Es ist zusammen mit der entsprechenden Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Förderung für neuartige Technologien und Prozesse vor, indem Massnahmen oder Programme von Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unterstützt werden. Die Massnahmen und Programme müssen neuartig sein, zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen führen und die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Für diese Förderung stehen während 6 Jahren insgesamt 1.2 Milliarden Franken zur Verfügung.

Die Förderanträge müssen von einem Fahrplan begleitet werden. Dieser muss insbesondere eine CO2-Bilanz, ein Reduktionsziel und einen konkreten Massnahmenplan enthalten, der es dem Unternehmen oder der Branche ermöglicht, die Dekarbonisierung zu planen und die Emissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null zu senken (KlG Art. 5, Abs. 1).

Die Finanzhilfen für Projekte und Programme können auf direktes Gesuch oder durch thematische Ausschreibungen vergeben werden. Die Gesuche werden ab dem 01.06.2025 vom BFE registriert. Gesuche, die vor diesem Datum eingereicht werden, werden mit Eingangsdatum 01.06.2025 registriert. Die Übermittlung an das BFE mit dem Betreff «ITINERO» erfolgt vorzugsweise per e-Übermittlung von Geschäften und Dokumenten. Die Prüfung der Gesuche erfolgt ab 01.07.2025. 

Fachkontakt
Letzte Änderung 07.05.2025

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