Szenariorahmen für die Stromnetzplanung

Das BFE hat gemäss Artikel 9a des Stromversorgungsgesetzes energiewirtschaftliche Szenariorahmen (SZR CH) als Grundlage für die Netzplanung erarbeitet. Bei der Erarbeitung des SZR CH hat sich das BFE auf die energiepolitischen Ziele des Bundes und die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten gestützt und das internationale Umfeld berücksichtigt. Der SZR CH wurde durch den Bundesrat genehmigt und ist für Behörden zu Fragen der Elektrizitätsnetze der Netzebene 1 (NE1 380/220 kV) und der Netzebene 3 (NE3 ab 36 und unter 220 kV) verbindlich. Der SZR CH stellt für die Netzbetreiber eine politisch abgestützte Grundlage dar, um daraus den nötigen Netzausbaubedarf abzuleiten und ihre eigene Mehrjahresplanung zu erarbeiten oder zu aktualisieren.

Die drei Szenarien

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23. November 2022 den Szenariorahmen 2030/2040 genehmigt. Die Ergebnisse der Vernehmlassung stehen unten bei den «Dokumente» und «Links» zur Verfügung.

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Letzte Änderung 23.11.2022

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