Energie: Bundesrat genehmigt Szenariorahmen für Stromnetzplanung 2030/2040
Bern, 23.11.2022 - Der Bundesrat will die Schweizer Stromnetze möglichst optimal auf die künftigen energiewirtschaftlichen Entwicklungen ausrichten. Angesichts der langen Planungs-, Bewilligungs- und Realisierungsphasen der Übertragungsnetze und der überregionalen Verteilnetze ist das für die Versorgungssicherheit wichtig. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 die entsprechende Grundlage für die künftige Stromnetzplanung, den «Szenariorahmen 2030/2040», genehmigt.
Mit dem Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze («Strategie Stromnetze») wurde 2019 der energiewirtschaftliche Szenariorahmen eingeführt. Die erste Ausgabe, die der Bundesrat nun genehmigt hat, wurde vom Bundesamt für Energie (BFE) zusammen mit einer Begleitgruppe erarbeitet.
Der Szenariorahmen beschreibt in drei Szenarien eine Bandbreite an möglichen energiewirtschaftlichen Entwicklungen bis 2030 und 2040. Alle drei Szenarien verfolgen das Netto-Null-Treibhausgas-Emissionsziel bis 2050, unterscheiden sich jedoch beispielsweise in der Entwicklung der installierten Leistung der Kraftwerke, der Speicher und des Jahresstromverbrauchs.
Szenario 1 «Referenz»: Es zeichnet sich aus durch eine starke Elektrifizierung (Dekarbonisierung) des Energiesystems und einen raschen Ausbau der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion.
Szenario 2 «Divergenz»: Hier gibt es eine noch stärkere Elektrifizierung des Energiesystems als im Referenzszenario, aber einen weniger raschen Ausbau der inländischen, erneuerbaren Stromproduktion.
Szenario 3 «Sektorkopplung»: Es rechnet mit einer geringeren Elektrifizierung des Energiesystems und einem stärkeren Ausbau der Solarstromproduktion als im Referenzszenario. Zudem nehmen Biogas und synthetische Gase (z. B. Wasserstoff) eine wichtigere Rolle ein.
Ergänzend zum Szenariorahmen hat das BFE einen Leitfaden mit «Methoden der Regionalisierung» erarbeitet: Er unterstützt die Netzbetreiber, die Vorgaben aus dem Szenariorahmen auf ihre Netzgebiete und Netzknoten zu übertragen. Die konkrete Ausgestaltung der Regionalisierung bleibt in der Zuständigkeit der Netzbetreiber. Sie tragen auch die Kosten für den Um- und Ausbau der Stromnetze in der Schweiz. Die anrechenbaren Betriebs- und Kapitalkosten können sie via Netznutzungsentgelte auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft die Netznutzungsentgelte und kann Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen.
Die Vernehmlassung zum Szenariorahmen 2030/40 wurde zwischen November 2021 und März 2022 durchgeführt.
Wozu dient der Szenariorahmen?
Bisher haben die einzelnen Netzbetreiber selbst die Annahmen für die Planung der Stromnetze erarbeitet. Dabei wurde oft kritisiert, dass sie unnötig viele Stromleitungen planen. Der Szenariorahmen schafft eine einheitliche Grundlage für die Netzbetreiber, die daraus den nötigen Netzausbaubedarf ableiten und ihre eigene Mehrjahresplanung erarbeiten können. Die nationale Netzgesellschaft Swissgrid muss den Mehrjahresplan der ElCom zur Prüfung vorlegen. Gibt die ElCom ihre Zustimmung, wird anschliessend die Projektplanung konkretisiert und die Bewilligungsverfahren werden eingeleitet. Durch diese vorgängige Bedarfsermittlung und -überprüfung auf Basis des Szenariorahmens werden die nachfolgenden Bewilligungsverfahren entlastet. Aufgrund der physikalisch engen «Vermaschung» des Übertragungsnetzes (Netzebene 1) und des überregionalen Verteilnetzes (Netzebene 3) ist eine Verbesserung der gegenseitigen Datenbereitstellung und Koordination der Netzplanung sinnvoll. Der Szenariorahmen kann so zusammen mit den neuen Bestimmungen zur Stromnetzplanung im Bundesgesetz zum Um- und Ausbau der Stromnetze zur Versorgungssicherheit beitragen. Mit der Einführung des Szenariorahmens werden die Planungskompetenzen nicht verlagert. Die Ausgestaltung der Netzplanung für den regionalen Bedarf, beispielsweise Erneuerungsprojekte, Anschlüsse von neuen Kraftwerken oder der Ausbau von Industrieanlagen (z.B. Rechenzentren) bleibt in der Zuständigkeit der jeweiligen Netzbetreiber.
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